Gewährleistung
Damit das LifePlate® Serviceteam in der Lage ist Ihnen im Servicefall schnell helfen zu
können, benötigen wir einige Daten von Ihrem Fitnessgerät bzw. von Ihnen. Um Ihrem
Fitnessgerät die exakten Ersatzteile zuordnen zu können, benötigen wir in jedem Fall die
Produktbezeichnung, das Kaufdatum und die Seriennummer.
Bitte füllen Sie im Bedarfsfall das Reparaturauftrags/Schadenmeldungs-Formular dieses
Benutzerhandbuches vollständig aus und senden dieses per Post oder Fax an uns ein.
Einsatzbereiche & Gewährleistungszeiten
Die Fitnessgeräte von LifePlate® sind je nach Modell für unterschiedliche Einsatzbereiche
geeignet. Die für Ihr Fitnessgerät geltenden Einsatzbereiche entnehmen Sie bitte den
“Technischen Daten” dieses Benutzerhandbuches.
Heimbereich:
Ausschließlich private Nutzung
Gewährleistungsdauer: 2 Jahre
Bei einer Nutzung Ihres Trainingsgerät in einem, für das Trainingsgerät nicht vorgesehen
Bereich erlischt gegebenenfalls ein Garantie- oder Gewährleistungsanspruch!
Kaufbeleg und Seriennummer
Um Ihren Anspruch auf Serviceleistungen innerhalb der Gewährleistung zu wahren,
benötigen wir von Ihnen in jedem Fall einen Kaufnachweis. Bewahren Sie daher bitte Ihren
Kauf- bzw. Rechnungsbeleg immer auf und senden Sie uns eine Kopie im Gewährleistungsfall
als Anhang Ihres Reparaturauftrags/Schadenmeldung unaufgefordert mit ein. Damit
gewährleisten Sie eine schnelle Bearbeitung Ihres Servicefalles.
Damit wir Ihre Modellversion eindeutig identifizieren können, benötigen wir für eine
Serviceleistung die Angabe des Produktnamens, der Seriennummer und des Kaufdatums.
Gewährleistungsbedingungen
LifePlate® ist eine eingetragen Marke der MAXXUS® Group GmbH & Co. KG.
Die Gewährleistungszeit für Ihr Trainingsgerät beginnt ab dem Kaufdatum und gilt
ausschließlich für Produkte die direkt bei der MAXXUS® Group GmbH & Co. KG oder einem
direkten und autorisierten Vertriebspartner der MAXXUS® Group GmbH & Co. KG erworben
wurden.
Die Gewährleistung umfasst Mängel, die auf Fertigungs- oder Materialfehler beruhen. Sie gilt
nur für in Deutschland erworbene Geräte. Sie gilt nicht für Schäden und Mängel, die durch
schuldhaft unsachgemäßen Gebrauch, fahrlässige oder mutwillige Zerstörung, mangelnde
oder unterlassene Wartungs- und/oder Reinigungsmaßnahmen, höhere Gewalt,
betriebsbedingte und dadurch normale Abnutzung, Schäden die durch das Eindringen von
Flüssigkeiten, Reparatur oder Veränderung von Ersatzteilen fremder Herkunft verursacht
werden. Die Gewährleistung gilt ebenfalls nicht für eine fehlerhafte Montage bzw.
Beschädigungen die durch eine falsche Montage entstehen. Bestimmte Bauteile unterliegen
einem gebrauchsbedingten Verschleiß bzw. einer normalen Abnutzung. Zu diesen Bauteilen
zählen zum Beispiel: Lagerungen, Kugellager, Trainingsbänder, Beschichtungen.
Verschleißerscheinungen an diesen Verschleißteilen sind nicht Gegenstand der
Gewährleistung.