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2 Wichtige Hinweise
Hinweis zu Sicherheitsabstände
Sofern die Feuerstätte im Holz- und Pelletbetrieb verwendet wird, so sind die jeweils
größeren Sicherheitsabstände zu brennbaren Baustoffen zu übernehmen.
Hinweis zu Schornsteinbemessung
Der Nachweis, dass die Abgase der Feuerstätten bei allen bestimmungsgemäßen
Betriebszuständen einwandfrei ins Freie abgeleitet werden ist nach DIN EN 13384-1 bzw.
DIN EN 13384-2 zu führen. Dabei sind Berechnung für den jeweiligen Brennstoff
durchzuführen und die Ableitbedingungen zu überprüfen. Für die feuerungstechnische
Bemessung der Abgasanlage gelten die Tripelwerte aus den Typprüfungen mit dem
jeweiligen Brennstoff. Für Feuerstätten, die nur jeweils mit einem Brennstoff (entweder
Scheitholz oder Pellet) betrieben werden, ist die Berechnung nur mit diesem
durchzuführen.
zulässige Brennstoffe
Gemäß der 1.Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
dürfen in der Pelletbox ausschließlich Holzpellets Ø 6 mm nach EN14961-2 (A1)
Qualitätsklasse A1 / ENplus-A1 DINplus oder ÖNorm M7135 verbrannt werden.
ACHTUNG
Solange die Glut nicht völlig erloschen ist, darf die Feuerraumtür keinesfalls
geöffnet werden und keinesfalls Pellets neu aufgegeben werden.
Die Pelletbefüllung der Boxen darf nur im abgekühlten Zustand erfolgen.
Gegebenenfalls kann eine längere Betriebszeit erfolgen, wenn mehrere Pelletboxen
bereitgestellt werden. Die leer gebrannte Pelletbox kann mit Hilfe eines entsprechenden
Werkzeugs entnommen und gegen eine kalte, mit Pellets befüllte Box in der Feuerstätte
getauscht werden.
Es besteht aufgrund der evtl. noch glühenden Pellets die Gefahr, dass sich
entzündbare Gase bilden und bei Flammenkontakt mit dem Anzünder Verpuffungen
und Stichflammen auftreten!
• Beachten Sie die beim Kaminofenmodell beigefügten Anleitungen:
„Aufstellungs- und Bedienungsanleitung“
„Montage Anleitung“
• Bei einer unerlaubten Veränderung der Pelletbox oder der Feuerstätte mit
Ausnahme des bestimmungsgemäßen Einsetzens der Pelletbox erlischt
jegliche Gewährleistung.
• Es dürfen ausschließlich nur die vom Hersteller empfohlenen Ersatzteile verwendet
werden.
• Ihr Kaminofen ist eine Zeitbrandfeuerstätte.
Der Kaminofen darf deshalb weder deutlich noch dauerhaft überlastet werden.