Beschränkung von zufälligen Schäden oder Folgeschäden nicht zulässig. Daher treffen die oben ausgeführten
Beschränkungen ggf. nicht für Sie zu.
5 LIZENZERTEILUNG. Lexmark erteilt Ihnen die folgenden Rechte ausschließlich für den Fall, dass Sie alle
Bestimmungen und Bedingungen dieser Lizenzvereinbarung einhalten:
a Nutzung. Sie dürfen eine (1) Kopie des Softwareprogramms verwenden. Der Begriff "Verwendung" beinhaltet
das Aufbewahren, Laden, Installieren, Ausführen oder Anzeigen des Softwareprogramms. Falls Sie eine Lizenz
von Lexmark für die simultane Verwendung des Softwareprogramms besitzen, müssen Sie die Anzahl der
autorisierten Benutzer auf die in Ihrer Vereinbarung mit Lexmark festgelegte Anzahl beschränken. Sie dürfen
die Komponenten der Software nicht zur Verwendung auf mehreren Computern aufteilen. Sie stimmen zu, das
Softwareprogramm weder ganz noch teilweise auf eine Weise auszuführen, die das Erscheinungsbild von
Marken, Markennamen, Ausstattungsrechten oder Hinweisen auf geistiges Eigentum, die auf dem
Computerbildschirm im Allgemeinen bei Verwendung des Softwareprogramms angezeigt werden, außer Kraft
setzt, ändert, entfernt, verdeckt, modifiziert oder reduziert.
b Kopieren. Eine (1) Kopie des Softwareprogramms darf ausschließlich zum Zwecke der Sicherung, Archivierung
oder Installation erstellt werden, vorausgesetzt, die Kopie enthält alle Hinweise bezüglich des Eigentümers des
ursprünglichen Softwareprogramms. Sie dürfen das Softwareprogramm nicht auf ein öffentliches Netzwerk
oder ein Händlernetzwerk kopieren.
c Vorbehalt der Rechte. Das Softwareprogramm, einschließlich aller Schriftarten, ist urheberrechtlich geschützt
und in Besitz von Lexmark International, Inc. und/oder seinen Händlern. Lexmark behält sich alle nicht
ausdrücklich in dieser Lizenzvereinbarung gewährten Rechte vor.
d Freeware. Ungeachtet der Bestimmungen und Bedingungen dieser Lizenzvereinbarung erhalten Sie eine Lizenz
für die Teile des Softwareprogramms oder das gesamte Softwareprogramm, die unter öffentlicher Lizenz von
Drittanbietern ("Freeware") bereitgestellt werden. Die erhaltene Lizenz unterliegt den Bestimmungen und
Bedingungen der mit der Freeware gelieferten Softwarelizenzvereinbarung, ob in Form einer eigenständigen
Vereinbarung, einer gepackten Lizenz oder einer elektronischen Lizenzvereinbarung beim Herunterladen. Ihre
Verwendung der Freeware wird gänzlich durch die Bestimmungen und Bedingungen einer derartigen Lizenz
geregelt.
6 ÜBERTRAGUNG. Sie dürfen das Softwareprogramm an einen anderen Endbenutzer übertragen. Bei einer
Übertragung müssen alle Softwarekomponenten, Medien, gedruckten Materialien und diese Lizenzvereinbarung
oder deren Komponenten enthalten sein. Bei der Übertragung darf es sich nicht um eine indirekte Übertragung
handeln, wie z. B. eine Kommission. Vor der Übertragung muss der Endbenutzer, der das übertragene
Softwareprogramm erhält, allen Bestimmungen dieser Lizenzvereinbarung zustimmen. Nach der Übertragung des
Softwareprogramms wird Ihre Lizenz automatisch gekündigt. Sie dürfen das Softwareprogramm lediglich im in
dieser Lizenzvereinbarung vereinbarten Umfang vermieten, unterlizenzieren oder zuweisen. Zuwiderhandlungen
sind nicht rechtswirksam.
7 AKTUALISIERUNGEN. Sie müssen eine Lizenz für das ursprüngliche Softwareprogramm besitzen, das von Lexmark
für die Aktualisierung festgelegt wurde, um ein als Aktualisierung festgelegtes Softwareprogramm zu verwenden.
Nach der Aktualisierung dürfen Sie das ursprüngliche Softwareprogramm nicht mehr verwenden, das die Grundlage
für die Aktualisierung darstellte.
8 KEINE VERÄNDERUNG DER SOFTWARE. Sie dürfen das Softwareprogramm nicht bearbeiten, entschlüsseln,
verändern, rekonstruieren, disassemblieren, neu kompilieren oder anderweitig übersetzen außer in dem
ausdrücklich durch geltendes Gesetz erlaubten Umfang zum Zweck der Interoperabilität, Fehlerkorrektur und
Sicherheitsüberprüfung. Falls Sie die Rechte dazu besitzen, müssen Sie Lexmark schriftlich über jeden Versuch einer
Rekonstruktion, einer Disassemblierung oder neuen Kompilierung informieren. Sie dürfen das Softwareprogramm
nur entschlüsseln, wenn es für die rechtmäßige Verwendung des Softwareprogramms erforderlich ist.
9 ZUSÄTZLICHE SOFTWARE. Diese Lizenzvereinbarung gilt für Aktualisierungen oder Erweiterungen zum
ursprünglichen von Lexmark bereitgestellten Softwareprogramm, falls Lexmark keine anderen Bestimmungen
gemeinsam mit der Aktualisierung oder der Erweiterung bereitstellt.
Hinweise
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