(ausgenommen Treibgas-Flaschen und Treibgas-Flaschenanlagen)
1. Eigenschaftenvon Flüssiggas
Flüssiggas (Propan, Butan und deren Gemische) ist ein hochentzündliches, farbloses Gas mit wahrnehmbarem Geruch. Es ist schwerer als Luft und schon bei geringer Vermischung mit
der Umgebungsluft zündfähig. Vorsicht: Unkontrolliert ausströmendes Gas kann verpuen oder explodieren.
Flüssiggas steht in der Flasche unter Druck. Vor der Erwärmung über 40°C schützen! Bei höheren Temperaturen, insbesondere bei Brandeinwirkung, besteht die Gefahr des unkontrollier-
ten Gasaustritts bis hin zum Bersten der Flasche.
2. Verhalten bei Störungen und Undichtheiten: im Brandfall:
(z. B. Gasgeruch, Ausströmgeräusch):(in Gebäuden/Fahrzeugen) zusätzlich:
Feuerwehr % 112 benachrichtigen!
Sofort Flaschenventil schließen
(im Uhrzeigersinn)!
Oene Feuer löschen!
Fachmann rufen!
Nicht Rauchen!
Keine Elektroschalter betätigen!
Nicht telefonieren!
Fenster und Türen önen!
Undichte Flaschen sofort ins Freie bringen!
Gebäude/Fahrzeug verlassen!
Auf das Vorhandensein von Flüssiggasaschen
hinweisen!
Wenn möglich, Flaschen aus brandgefähr-
detem Bereich entfernen oder notfalls mit
Wasser kühlen.
3. Betrieb von Flüssiggas-Flaschenfanlagen
➱Flüssiggas-Flaschenanlagen dürfen nur von Fachrmen installiert, erstmalig in Betrieb genommen, geändert und geprüft werden.
➱Im gewerblichen Bereich müssen Flüssiggas-Flaschenanlagen von einer unterwiesenen Person eingerichtet und von einem Sachkundigen bzw. bei bestimmten Flaschenanlagen
von einer vom Unternehmer beauftragten Person geprüft sein (Unfallverhütungsvorschrift (BGV D 34).
➱Die Flasche muß aufrecht stehen. Bei liegend angeschlossenen Flaschen besteht Verpuungsgefahr.
➱Vom Betreiber sind die Bedienungsanweisungen der Hersteller der Flüssiggas-Verbrauchsgeräte für den Betrieb und ggf. bei Betriebsstörungen sorgfältig zu beachten. Der Betreiber
einer Flüssiggas-Flaschenanlage hat sich davon zu überzeugen, dass vor der ersten Inbetriebnahme oder nach einer Änderung der Anlage der ordnungsgemäße Zustand von einer
Fachrma (bei gewerblichen Anlagen von einer für den jeweiligen Gewerbebereich zuständigen sachkundigen Person) geprüft und bescheinigt wurde. Die Bescheinigungen über die
Prüfungen sind vom Betreiber aufzubewahren.
➱Bei längerer Außerbetriebnahme sind die Ventile beginnend vom Geräteabsperrventil bis zum Flaschenventil hin zu schließen. Bei Wiederinbetriebnahme sind die Ventile beginnend
vom Flaschenventil bis zum Geräteabsperrventil hin zu önen.
➱In Flaschenaufstellungsräumen von Großaschen und im näheren Bereich von Großaschenanlagen sind der Umgang mit oenem Feuer und das Rauchen verboten. Die
Lüftungsönungen des Aufstellungsraumes bzw. des Flaschenschrankes müssen freigehalten werden.
Warnhinweise müssen angebracht sein.
➱Das Umfüllen von Flüssiggas durch den Betreiber ist verboten!
4. Flaschenwechsel
➱Bei Flaschenwechsel den Regleranschluß erst dann lösen, wenn das Flaschenventil vollständig (im Uhrzeigersinn) zugedreht ist. Der Druckregler muß gut dichtend angeschlossen
werden. Auf vorhandenen Dichtring achten (siehe Skizze) Achtung Linksgewinde! Nach jeden Flaschenwechsel muß die Dichtheit des Regleranschlusses mit schaumbildenden
Mitteln (z.B. Seifenwasser) geprüft werden.
➱Bei Mehraschenanlagen: Absperrventil der Behälteranschlussleitung schließen, Umschalter auf volle Flaschen schalten.
Regleranschluss Kleinasche
(5 und 11kg Nenninhalt)
Regleranschluss Kleinasche
(33kg Nenninhalt)
Flaschenventil zu
Weichdichtring im Flaschenventil
Regler von Hand anschrauben
(Linksgewinde)
Flaschenventil zu
Regler mit Schraubenschlüssel
festziehen (Linksgewinde)
Dichtring (Aluminium
oder Kunststo auf
der Reglerseite
Flaschenventil zu
Weichdichtring im Flaschenventil
Regler von Hand anschrauben
(Linksgewinde)
Flaschenventil zu
Regler mit Schraubenschlüssel
festziehen (Linksgewinde)
Dichtring (Aluminium
oder Kunststo auf
der Reglerseite
5. Sicherheitstechnische Überwachung von Flüssiggas-Flaschenanlagen
Flüssiggas-Flaschenanlagen sind wiederkehrend zu prüfen. Die Prüfungen sind vom Betreiber zu veranlassen:
➱Fest installierte Anlagen in Gebäuden mit Flaschen bis 11 kg Nenninhalt: ..................................................................................alle 5 Jahre durch eine Fachrma
➱Fest installierte Anlagen in Gebäuden mit Flaschen von 22 bis 33 kg Nenninhalt: ....................................................................... alle 10 Jahre durch eine Fachrma
➱Im gewerblichen Bereiche gemäß Unfallverhütungsvorschrift BGV D 34 je nach Anlagenart: .....................................................alle 4 Jahre / alle 2 Jahre / jährlich
➱Anlagen in Fahrzeugen im privaten und gewerblichen Bereich: ..................................................................................................alle 2 Jahre
➱Anlagen auf Booten im privaten Bereich: ....................................................................................................................................alle 2 Jahre
Verschleißanfällige Anlageteile (z.B. Regler, Schläuche) sind gegebenenfalls auszuwechseln.
6. Transport und Lagerung
➱Volle und entleerte Flüssiggasaschen dürfen nur mit geschlossenem und geschütztem Ventil (Verschleißmutter und-kappe) transportiert und gelagert werden, um Ventilbeschä-
digung und Gasaustritt zu vermeiden.
➱
Beim Transport in Fahrzeugen ist auf eine gute Belüftung des Laderaumes zu achten. Die Flaschen müssen gegen unbeabsichtigte Lageveränderungen während des Transportes gesichert sein.
➱Die Flaschen - auch entleerte - dürfen nur an gut belüfteten Stellen aufrecht stehend gelagert werden, nicht unter Erdgleiche (z.B. Keller, Schächte), in Treppenhäusern, Fluren,
Durchgängen, Notausgängen, Rettungswegen und Durchfahrten von Gebäuden sowie in deren unmittelbaren Nähe. In einer Wohnung dürfen höchstens zwei Kleinaschen - jedoch
in getrennten Räumen (nicht in Schlafräumen) - vorhanden sein.
Jeder Umgang mit Energie bring Gefahren in sich.
Beachten Sie deshalb diese Gebrauchs-/Betriebsanweisung!
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