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1. Garantieumfang
Kyocera Mita gewährt eine Garantie ab Verkaufsdatum auf seine Geräte und seine
Optionen. Eine detaillierte Übersicht findet sich im Dokument „Kyocera Mita
Garantie“ in der Geräteverpackung. Diese Garantie kann kostenpflichtig (KYOlife)
erweitert werden. Die Kyocera Mita Herstellergarantie besteht unabhängig von den
Ansprüchen des Kunden gegen seinen Verkäufer; insbesondere bleiben
Gewährleistungs-ansprüche gegen den Verkäufer unberührt. Die Garantie bezieht
sich auf das in der Garantiekarte bezeichnete Gerät und dessen Optionen. Nicht
eingeschlossen in die Garantie sind Verbrauchsmaterialien sowie Störungen am
Gerät, die durch Anwendungs-Software verursacht wurden. Inhalt der Garantie ist
nur die Reparatur oder der Austausch solcher Teile des Kyocera Mita Geräts oder
seiner Optionen, die infolge von Material- oder Herstellungsfehlern defekt sind. Die
Reparatur oder der Austausch bewirken keine Verlängerung der Garantiezeit.
Ausgetauschte Teile verbleiben nach der Reparatur direkt bei Kyocera Mita oder
autorisierter Service-Partner und gehen in das Eigentum von Kyocera Mita über.
Sofern ein maximal zulässiges Druckvolumen festgelegt ist, endet die Garantie
bereits vor Ablauf der Garantiefrist, sobald dieses Druckvolumen erreicht ist.
2. Ort der Garantieerfüllung, Kosten
Die Garantie umfasst die kostenlose Instandsetzung des Gerätes bei Kyocera Mita
direkt oder bei einen autorisierten Kyocera Mita Service-Partner. Die Instand-
setzung beginnt nach Paketeingang oder Abgabe des Gerätes und beträgt üblicher
Weise zwei Werktage, gerechnet ohne Wege- und Transportzeiten.
Für die Instandsetzung im Garantiefall entstehen keine Material- oder Arbeits-
kosten, ausgenommen der Transportkosten zur Einsendung des Gerätes an
Kyocera Mita oder an einen autorisierten Kyocera Mita Servicepartner.
*Hinweis: Garantieumfang, Reaktions- und Servicezeiten, sowie Transportbe-
dingungen und Transportkosten von Kyocera Mita oder ihrer Service-Partner
können z.B. auf Grund nationalen Rechts in einigen europäischen Ländern abwei-
chend sein.
3. Ordnungsmäßiger Betrieb der Geräte
a) Die Geräte müssen innerhalb der von Kyocera Mita vorgegebenen Produkt-
spezifikationen betrieben werden. Dies betrifft speziell die maximale Druck-
auslastung, wie auf der Garantiekarte bezeichnet, mit einer gleichmäßigen
Verteilung des monatlichen Druckvolumens.
b) Es dürfen nur geeignete Druckmaterialien verwendet werden.
c) Die von Kyocera Mita im Anwenderhandbuch angegebenen Wartungs- und
Pflegehinweise sind unbedingt zu beachten.
d) Bei Erreichen einer in der Garantiekarte spezifizierten Druckleistung muss der
Kunde ein kostenpflichtiges Maintenance-Kit bzw. Service-Kit von Kyocera
Mita oder einem autorisierten Kyocera Mita Service-Partner mit allen darin
enthaltenen Teilen einbauen lassen. Den Nachweis über den fristgerechten
Einbau hat der Kunde zu führen.
4. Verhalten im Störungsfall
Im Störungsfall wendet sich der Kunde zuerst an das Service-Call Center (Hotline)
von Kyocera Mita.
Der Kunde ist bereit, mit Hilfe von telefonischer Beratung, die Fehlerursache selbst
zu beheben. Verweigert der Kunde dies, ist Kyocera Mita von der Garantieleistung
befreit. Ist eine Fehlerbehebung durch den Kunden selbst nicht möglich, wird er
über die für sein Produkt angebotenen Möglichkeiten der Instandsetzung infor-
miert.
Stellt sich bei der Reparatur heraus, dass es sich bei der beanstandeten Störung
nicht um einen Garantiefall handelt, erhält der Kunde einen entsprechenden
Kostenvoran-schlag. Wünscht der Kunde gleichwohl eine Reparatur durch Kyocera
Mita oder einen Service-Partner, hat er mit diesem eine gesonderte Vereinbarung
zu treffen.
5. Spezielle Ausnahmen von der Garantieleistung
Von der Garantieleistung sind insbesondere ausgenommen:
a) Schäden, die durch Nichtbeachtung der Anwenderhandbuch (Bedienungs-
anleitung) entstanden sind; dies sind z.B. Schäden durch Verschmutzung
innerhalb des Gerätes infolge unterlassener regelmäßiger Reinigung,
Schäden, die durch Anschluss an falsche Netzspannung sowie Schäden, die
durch lokale Verhältnisse wie übermäßige Staubentwicklung, Luftfeuchtigkeit,
Gase und Dämpfe etc. eingetreten sind;
b) Schäden, die durch Fremdeingriffe verursacht wurden; speziell mechanische
Beschädigungen an der Oberfläche der Trommel;
c) Geräte, die nicht ordnungsgemäß betrieben wurden sowie unsachgemäß
angewendet oder unberechtigt verändert wurden;
d) Geräte, die über den auf der Garantiekarte genannten zulässigen
Nutzungsgrad hinausbetrieben wurden;
e) Geräte, die nicht dem auf der Garantiekarte genannten zulässigen monat-
lichen Nutzungsgrad mit einer gleichmäßigen Verteilung über den Monat
unterliegen;
f) Geräte, bei denen nicht in den vorgeschriebenen Intervallen Service- und
Maintenance-Kits installiert wurden;
g) Geräte, die nicht unter den jeweils vorgeschriebenen Umgebungsbedingungen
betrieben wurden;
h) Geräte, wo das Typenschild mit Serienummer fehlt oder manipuliert wurde;
i) Geräte, die mit ungeeigneten Druckmedien (z.B. Spezialpapiere, Etiketten,
Folien, etc.) betrieben wurden;
j) Schäden, die auf sonstigen Verschulden des Kunden oder Dritter beruhen;
k) Schäden aufgrund von höherer Gewalt, Naturkatastrophen, etc.
l) Schäden, die zurückzuführen sind auf ungeeignete, nicht fehlerfrei arbeitende
Komponenten, sowie Schäden, die zurückzuführen sind auf ungeeignete
Komponenten von Drittherstellern, wie Speichermodule, Netzwerkkarten etc.
Besonderer Hinweis: Sollte ein Schaden nachweislich aufgrund der Verwendung
von nicht Original Kyocera Mita Toner entstanden sein, so ist dieser Schaden
grundsätzlich von der Garantie ausgeschlossen.
6. Kostenpflichtige optionale Garantieerweiterung ( KYOlife )
Die KYOlife Garantieerweiterung kann innerhalb eines Jahres nach Kauf des
Geräts erworben und registriert werden. KYOlife erweitert die Standardgarantie je
nach Produkt auf 3, 4 oder 5 Jahre inklusive eines Vor-Ort Service/Austausch
Programms.
7. Manipulation
Garantiedokumente der Kyocera Mita sind Urkunden im Sinne des jeweiligen
Landesrechtes. Eigenmächtige Änderung oder Manipulation sind unzulässig und
führen zum Erlöschen der Garantieansprüche.
8. Haftung auf Schadensersatz
a) Kyocera Mitas Haftung auf Schadensersatz ist, gleich aus welchem Grund,
insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher
Lieferung, positiver Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei
Vertragsverhandlungen oder ähnlichem nach Maßgabe der folgenden
Bestimmungen ausgeschlossen oder beschränkt:
(I) im Fall leichter Fahrlässigkeit von Kyocera Mitas Organen, gesetzlichen
Vertretern, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen, sowie
(II) im Fall grober Fahrlässigkeit von Kyocera Mitas nicht leitenden Angestellten
oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung
vertragswesentlicher Pflichten handelt.
b) Soweit Kyocera Mita dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist die
Haftung ausgeschlossen:
(I) für Schäden, die Kyocera Mita bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer
Vertragsverletzung weder vorausgesehen hat noch unter Berücksichtigung der
Umstände, die Kyocera Mita bekannt war oder die Kyocera Mita hätte kennen
müssen, bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen,
(II) für entfernt liegende Schäden, das heißt Schäden, die nicht an dem Gerät oder
an Personen oder Sachen auftreten, die hiermit unmittelbar in Berührung
kommen, insbesondere auch Vermögensschäden,
(III) für solche Schäden, bei denen der zum Schaden führende Geschehensablauf
vom Kunden beherrscht werden kann und deren Eintritt der Kunde bei
Anwendung der verkehrsüblichen Sorgfalt hätte verhindern können.
c) Soweit Kyocera Mita wegen der Verletzung von Obhut- oder Überwachungs-
pflichten haftet, ist die Haftung, selbst wenn es sich um eine Verletzung
vertragswesentlicher Pflichten handelt, bei leichter Fahrlässigkeit der Organe,
gesetzlichen Vertretern, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von
Kyocera Mita sowie bei grober Fahrlässigkeit der nicht leitenden Angestellten
und Erfüllungsgehilfen von Kyocera Mita ausgeschlossen, soweit
(I) für das geschädigte Gut branchenüblich eine Kaskoversicherung ab-
geschlossen wird oder
(II) in der Branche des Kunden das für den eingetretenen Schaden ursächliche
Risiko üblicherweise von diesem versichert wird.
d) Im Falle einer Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist die Ersatzpflicht von
Kyocera Mita für Sach- oder Personenschäden auf die Deckungssumme der
Produkthaftpflicht-Versicherung oder Haftpflichtversicherung beschränkt, auch
wenn es sich um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt.
Kyocera Mita ist bereit, dem Kunden auf Verlangen Einblick in die jeweilige
Police zu gewähren.
e) Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen gelten
in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, leitenden
und nicht leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von Kyocera
Mita.
f) Im Falle, dass das Produkt ganz oder teilweise aus Software besteht, haften
Kyocera Mita, die Organe, gesetzlichen Vertreter, leitenden und nicht leitenden
Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von Kyocera Mita für den Verlust
und die Veränderung von Daten, die auf Produktfehler zurückzuführen sind,
nur in dem Umfang, der auch dann unvermeidlich ist, wenn der Käufer seiner
Pflicht, Daten in angemessenen Abständen (mindestens einmal täglich) nach
gekommen ist. Die Unterabschnitte a) bis e) gelten entsprechend.
g) Ansprüche aus dem Produkthaftungsrecht gemäß EG-Richtlinie bleiben
unberührt
9. Sonstiges
a) Die Beziehungen zwischen Kyocera Mita und dem Kunden unterliegen
ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Anwendung
des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den inter-
nationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht) ist ausgeschlossen.
b) Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit
der Garantie ist das zuständige Gericht in Düsseldorf, Bundesrepublik
Deutschland, sofern keine anders lautenden gesetzliche Regelungen beste
hen.
c) Überschriften in diesen Garantiebedingungen dienen lediglich der besseren
Orientierung. Sie sind für deren Auslegung ohne Bedeutung.
d) Sind oder waren einzelne Bestimmungen dieser Garantie ganz oder teilweise
unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht
berührt. Anstelle der unwirksam gewordenen Bestimmung gilt diejenige recht
lich wirksame Regelung, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten
Zweck am nächsten kommt.
Januar 2005, Kyocera Mita TCC
Allgemeine Garantiebedingungen „Bring-In“
820gara4 26.01.2005 17.36 uhr Seite 2
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