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Küppersbusch-Kundendienst
Zentrale Kundendienst- / Ersatzteilanforderung
Deutschland:
Küppersbusch Hausgeräte GmbH
Küppersbuschstraße 16
45883 Gelsenkirchen
Telefon: 01 80 - 5 25 65 65*
Telefax: (02 09) 4 01 - 7 14 / 7 15
Internet: www.kueppersbusch.de
(* 14 Cent/Min. aus dem Festnetz)
Sie erreichen uns:
Montag bis Donnerstag von 8
30
Uhr bis 18
00
Uhr
Freitag von 8
30
Uhr bis 17
00
Uhr
Außerhalb der Dienstzeiten teilen Sie uns Ihre Wünsche bitte per Telefax oder
Internet unter www.kueppersbusch.de
mit.
Österreich:
Küppersbusch Ges. m. b. H.
Eitnergasse 13
1230 Wien
Telefon: (01) 8 66 80 - 15
Telefax: (01) 8 66 80 - 50
Internet: www.kueppersbusch.at
Sie erreichen uns:
Montag bis Freitag von 8
00
Uhr bis 17
00
Uhr
Außerhalb der Dienstzeiten teilen Sie uns Ihre Wünsche bitte per Telefax oder
Internet unter www.kueppersbusch.at
mit.
Bitte beachten Sie:
Damit unser Kundendienst Reparaturen sorgfältig vorbereiten und die benötig-
ten Ersatzteile bereitstellen kann, benötigen wir bei Ihrer Kundendienstanfor-
derung die folgenden Informationen:
1. Ihre genaue Anschrift
2. Ihre Telefon- und ggf. Telefaxnummer
3. Wann kann der Kundendienst Sie besuchen?
4. Die genaue Gerätebezeichnung: Mod. und F.-Nr. (Typenschild und/oder
Kaufbeleg zu Rate ziehen)
5. Das Kaufdatum oder Lieferdatum
6. Die genaue Beschreibung des Problemes oder Ihres Service-Wunsches
Halten Sie bitte zusätzlich Ihren Kaufbeleg bereit.
So helfen Sie uns, unnötigen Zeit- und Kostenaufwand zu vermeiden und auch
für Sie effizienter zu arbeiten.
Garantiebedingungen
Zusätzlich zu seinen Gewährleistungsansprüchen aus seinem Kaufvertrag mit
dem Händler leisten wir dem Endabnehmer direkt Garantie für Küppersbusch-
Hausgeräte. Der Umfang unserer Garantie wird nachstehend geregelt:
1. Mängel am Gerät, die nachweislich auf einem Material- und/oder Herstel-
lungsfehler beruhen, werden nach Maßgabe der folgenden Regelungen
unentgeltlich behoben, wenn sie uns unverzüglich nach Feststellung und
innerhalb von 24 Monaten nach Lieferung an den ersten Endabnehmer
angezeigt werden. Bei gewerblichem Gebrauch oder gleichzusetzender Be-
anspruchung beträgt die Garantiefrist lediglich 12 Monate. Für gebrauchte
Geräte gilt ebenfalls die Frist von 12 Monaten. Tritt der Mangel innerhalb
von 6 Monaten ab Lieferung auf, wird vermutet, dass es sich um einen
Material- oder Herstellungsfehler handelt.
2. Für leicht zerbrechliche Teile, wie z.B. Glas, Kunststoff und Glühlampen,
wird keine Garantie übernommen. Geringfügige Abweichungen von der
Soll-Beschaffenheit, die für den Wert und die Gebrauchstauglichkeit des
Geräts unerheblich sind, begründen keinen Garantieanspruch. Ebenso we-
nig leisten wir Garantie bei Schäden aus chemischen und elektrochemi-
schen Einwirkungen von Wasser sowie allgemein ungewöhnlichen
Umweltbedingungen oder sachfremden Betriebsbedingungen oder wenn
das Gerät mit ungeeigneten Stoffen in Berührung gekommen ist. Schließ-
lich leisten wir auch keine Garantie, wenn die Mängel am Gerät auf Trans-
portschäden, die nicht von uns zu vertreten sind, auf nicht fachgerechte
Installation und Montage, auf Fehlgebrauch, auf mangelnde Pflege oder
auf Nichtbeachtung der Bedienungs- oder Montagehinweise zurückzufüh-
ren sind.Der Garantieanspruch erlischt, wenn Reparaturen oder Eingriffe in
das Gerät von Personen vorgenommen werden, die hierzu nicht von uns
ermächtigt sind, oder wenn unsere Geräte mit Ersatzteilen, Ergänzungs-
oder Zubehörteilen versehen werden, die keine Originalteile sind, und da-
durch ein Defekt verursacht wurde.
3. Unsere Garantieleistung besteht darin, dass wir nach unserer Wahl entwe-
der mangelhafte Teile unentgeltlich instandsetzen oder durch einwandfreie
Teile ersetzen. Instandsetzungen werden nach Möglichkeit am Aufstel-
lungsort vorgenommen. Zur Rep
aratur anstehende Geräte sind so zugäng-
lich zu machen, daß uneingeschränkt Handhabung, Ausbau und Einbau
durch die Techniker möglich ist und keine Beschädigungen an Möbeln,
Bodenbelag etc. entstehen können. Bei Geräten, die nicht nach unseren
Einbaurichtlinien montiert sind werden die anfallenden Zusatzleistungen in
Rechnung gestellt. In jedem Fall der Inanspruchnahme von Garantieleistun-
gen ist der Kaufbeleg vorzulegen und das Kauf- und – soweit hiervon ab-
weichend – das Lieferdatum nachzuweisen. Ersetzte Teile gehen in unser
Eigentum über.
4. In Fällen, in denen die Nachbesserung fehlschlägt oder von uns abgelehnt
wird, liefern wir innerhalb der obengenannten Garantiezeit auf Wunsch des
Endabnehmers kostenfrei gleichwertigen Ersatz.
5. Garantieleistungen bewirken weder eine Verlängerung der Garantiefrist
noch setzen sie eine neue Garantiefrist in Lauf. Die Garantiefrist für ein-
gebaute Ersatzteile endet mit der Garantiefrist für das ganze Gerät.
6. Weitergehende oder andere Ansprüche, insbesondere solche auf Ersatz
außerhalb des Gerätes entstandener Schäden, sind – mit Ausnahme der
Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von uns oder einer
vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung unserer Erfüllungsgehilfen
beruhen - ausgeschlossen.