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genommen wird, damit das Öl in den Kompressor
zurückströmen
Gebrauch
• Die Haushaltskühl- und Gefriergeräte sind nur
zur Einlagerung bzw. zum Einfrieren von
Nahrungsmitteln bestimmt.
• Die beste Leistung erzielt man bei
Raumtemperaturen von +18°C bis +43°C (Klasse
T); +18°C bis +38°C (Klasse ST); +16°C bis
+32°C (Klasse N); +10°C bis +32°C (Klasse SN);
die Geräteklasse ist auf dem Typschild
angegeben.
Zu beachten: Wird dieses Gerätes bei anderen
Umgebungstemperaturen betrieben als den in
der entsprechenden Klimaklasse angegebenen
Werten, sind folgende Hinweise zu beachten:
sinkt die Umgebungstemperatur unter den
angegebenen Mindestwert ab, könnte die
Lagertemperatur im Gefrierabteil nicht mehr
garantiert sein; es wird daher empfohlen, die
eingelagerten Lebensmittel so rasch als möglich
zu verbrauchen.
• Einaufgetautes Produkt darf nicht wieder
eingefroren werden.
• Für das Aufbewahren bzw. das Einfrieren der
Lebensmittel sind die Anweisungen des
Herstellers zu befolgen.
• In allen Kühl- und Gefriergeräten bedecken sich im
Laufe der Zeit alle kälteführenden Teile mit einer Reif
bzw. Eissicht. Diese Schicht wird je nach Modell
automatisch oder mit der Hand abgetaut.
• Die Reifsicht niemals mit Metallgegenständen
abkratzen, das Gerät könnte beschädigt werden.
Dazu nur den mitgelieferten Plastikschaber
verwenden.
• Zum Lösen der festgefrorenen Eisschalen keine
scharfkantigen oder spitzn Gegenstände
benutzen.
• Es sollten keine kohlensäurehaltigen Getränke in
das Gefrier- bzw. Frosterfach eingestellt werden,
sie könnten platzen.
Umweltnormen
Dieses Gerät enthält im Kühlkreislauf und in der
Isolierung kein ozonschädigendes Gas. Das
Gerät darf nicht mit dem Hausmüll entsorgt
werden. Eine Beschädigung des
Kältemittelkreislaufs, insbesondere des
Wärmetauschers auf der Rückseite des Gerätes,
muß verhindert werden. Auskunft über
Abholtermine oder Sammelplätze gibt die
örtliche Gemeindeverwaltung an. Die in diesem
Gerät verwendeten und mit dem Symbol
gekennzeichneten Materialien,sind
recyclingfähig.
Entsorgung von Altgeräten
Das Symbol auf dem Produkt oder seiner
Verpackung weist darauf hin, dass dieses Produkt
nicht als normaler Haushaltsabfall zu behandeln ist,
sondern an einem Sammelpunkt für das Recycling
von elektrischen und elektronischen Geräten
abgegeben werden muss. Durch Ihren Beitrag zum
korrekten Entsorgen dieses Produkts schützen Sie
die Umwelt und die Gesundheit Ihrer Mitmenschen.
Umwelt und Gesundheit werden durch falsches
Entsorgen gefährdet. Weitere Informationen über
das Recycling dieses Produkts erhalten Sie von
Ihrem Rathaus, Ihrer Müllabfuhr oder dem Geschäft,
in dem Sie das Produkt gekauft haben.
HINWEISE ZUR VERPACKUNGSENTSORGUNG
Verpackungen und Packhilfsmittel unserer Elektro-
Großgeräte sind mit Ausnahme von Holzwerkstoffen
recyclingfähig und sollen grundsätzlich der
Wiederverwertung zugeführt werden.
Wir empfehlen Ihnen:
• Papier-, Pappe- und Wellpappeverpackungen
sollten in die entsprechenden Sammelbehälter
gegeben werden.
• Kunststoffverpackungsteile sollten ebenfalls in
die dafür vorgesehenen Sammelbehälter
gegeben werden. Solange solche in Ihrem
Wohngebiet noch nicht vorhanden sind, können
Sie diese Materialien zum Hausmüll geben.
Als Packhilfsmittel sind bei uns nur recyclingfähige
Kunststoffe zugelassen, z.B.:
In den Beispielen steht
PE für Polyäthylen** 02 = ^ PE-HD; 04 = ^ PE-LD
PP für Polypropylen
PS für Polystyrol
BESTANDTEILE AUS PLASTIK
Zur einfacheren Entsorgung und/oder Recycling ist
ein Großteil der Materialien dieses Gerätes
gekennzeichnet, um ihre Identifizierung zu
ermöglichen.