Vorfilter, Niedertemperatur-
Katalysefilter/
Hochleistungsformaldehydfilter,
Antibakterieller/HEPA-Filter,
Anionenfreisetzung
UMWELTSCHUTZ – RICHTLINIE 2012/19/EU
Zum Schutz unserer Umwelt und unserer Gesundheit sind
Elektro- und Elektronik-Altgeräte nach bestimmten Regeln zu
entsorgen. Dies fordert den Einsatz sowohl des Herstellers
bzw. Lieferanten als auch des Verbrauchers.
Aus diesem Grund darf dieses Gerät, wie das Symbol
auf dem Typenschild bzw. auf der Verpackung zeigt, nicht
in den unsortierten Restmüll gegeben werden. Der
Verbraucher hat das Recht, dieses Gerät kostenfrei über
kommunale Sammelstellen zu entsorgen; von dort aus wird
die spezifische Behandlung, Verwertung bzw. das Recycling
gem. den Erfordernissen der Richtlinie sichergestellt.