8 II Bedienungsanleitung Schnelles Pedelec
2 Schnelles Pedelec /
Gesetzliche Grundlagen
Die Grundidee beim schnellen Pedelec ist, auch größere
Entfernungen zügig und trotzdem komfortabel zurücklegen
zu können. Sie haben die Wahl, die Unterstützung zu ge-
nießen und entspannt in die Pedale zu treten, sich sport-
lich zu betätigen oder möglichst schnell von A nach B zu
kommen. Das können Sie ganz einfach durch die Auswahl
des Unterstützungsgrades selbst entscheiden.
Sie sind sicherer unterwegs, da Ihnen die kravolle Be-
schleunigung mehr Souveränität und Sicherheit verleiht.
Ihr schnelles Pedelec unterstützt Sie mit bis zu 300 Watt
bis zu etwa 45km / h.
2.1 Gesetzliche Grundlagen
Das schnelle Pedelec ist, rechtlich betrachtet, ein Klein-
krarad der Klasse L1e. Es muss, wie Fahrräder auch, die
Anforderungen der Straßenverkehrszulassungsordnung
(StVZO) erllen. Bitte beachten Sie die diesbezüglichen
Erläuterungen und allgemeinen Hinweise der Allgemeinen
Bedienungsanleitung.
•Bei Fahrten nur mit Motorunterstützung darf das
schnelle Pedelec nicht über 20km / h schnell fah-
ren. Sie werden also etwa 15 bis 18km / h auf der
Ebene erreichen.
•Die Motorunterstützung schaltet sich ab, wenn
Sie ca. 45km / h erreicht haben. Diese Geschwin-
digkeit, zu der Sie etwa 700 Watt benötigen, er-
reichen Sie nicht mit der Unterstützungsleistung
des Elektromotors allein. Geschwindigkeiten von
35–45km / h erreichen Sie durch die Kombination
von 300 Watt Motorleistung und ihrer eigenen
Körperkra.
2.1.1 Bedeutung r den Fahrer
•Es besteht keine Helmpicht. Im Interesse Ihrer
eigenen Sicherheit sollten Sie jedoch nie ohne
Helm fahren.
•Es besteht Führerscheinpicht. Vorgeschrieben ist
die Mofaprüescheinigung.
•Wenn Sie einen deutschen Führerschein besitzen,
ist diese Bescheinigung bereits enthalten.
•Wenn Sie vor dem 01.04.1965 geboren sind, dür-
fen Sie ein schnelles Pedelec auch ohne Führer-
schein fahren.
•Es besteht Versicherungspicht. Das kleine Fahr-
zeugkennzeichen können Sie bei allen Versicherun-
gen bekommen.
•Die Benutzung von Radwegen ist nur eingeschränkt
möglich.
Diese Regulierungen gelten r Sie, wenn Sie sich in
der europäischen Union bewegen. In anderen Län-
dern, aber im Einzelfall auch im europäischen Aus-
land, können andere Regelungen bestehen. Informie-
ren Sie sich vor Benutzung Ihres schnellen Pedelecs
im Ausland über die dort geltende Rechtsprechung.
2.1.2 Schnelle Pedelecs und Radwege
Wenn Sie Ihr schnelles Pedelec wie ein Fahrrad, d. h. ohne
Unterstützung des Elektromotors nutzen, dürfen Sie alle
Fahrradwege uneingeschränkt befahren. Bei Benutzung
des Motors gilt laut einer Änderung der StVO Folgendes:
Sie müssen, wie Mofas auch, mit Ihrem schnellen Pedelec
außerhalb geschlossener Ortschaen Fahrradwege benut-
zen. Wenn das ausnahmsweise nicht erlaubt ist, zeigt dies
nach § 2, Abs. 4 StVO das Zusatzschild „Keine Mofas“ am
Radweg an. Innerhalb geschlossener Ortschaen hingegen
dürfen Sie Fahrradwege nach § 41, Abs. 2, Nr. 5 nur dann
nutzen, wenn sich am Radweg ein zusätzliches Schild be-
ndet.
2.1.3 Fahrgeschwindigkeitsschalter
Ihr schnelles Pedelec hat einen Fahrgeschwindigkeits-
schalter. Das Fahrzeug ist so ausgelegt, dass es nicht
über 20km / h fahren kann, wenn Sie den Fahrgeschwin-
digkeitsschalter betätigen und dabei nicht in die Pedale
treten. Deshalb besteht r das schnelle Pedelec keine
Helmpicht.
Fahrgeschwindigkeitsschalter