Das S-Pedelec ist, rechtlich betrachtet, ein Klein-
krarad der Klasse L1e. Es muss, wie andere Kra-
räder oder -fahrzeuge auch, die Anforderungen
der Straßenverkehrszulassungordnung (StVZO)
erllen. Bitte beachten Sie die diesbezüglichen
Erläuterungen und allgemeinen Hinweise der „Ori-
ginalbetriebsanleitung | Allgemein“ (CD).
Diese gesetzlichen Vorgaben gelten r ein S-
Pedelec:
• Bei Fahrten nur mit Motorunterstützung darf
das S-Pedelec nicht über 20 km/h fahren. Sie
werden also etwa 15 bis 18 km/h auf der Ebene
erreichen.
• Die Motorunterstützung schaltet sich ab,
wenn Sie circa 45 km/h erreicht haben. Diese
Geschwindigkeit, zu der Sie etwa 700 Watt
benötigen, erreichen Sie nicht mit der Unter-
stützungsleistung des Elektromotors allein.
Geschwindigkeiten von 35-45 km/h erreichen Sie
durch die Kombination von 350 Watt Motorleis-
tung und ihrer eigenen Körperkra.
1.2.1 Bedeutung r den Fahrer
Es besteht Helmpicht. Tragen Sie bitte einen
geeigneten Helm (z. Bsp. einen Fahrradhelm).
Es besteht Führerscheinpicht. Vorgeschrieben ist
die Mofaprüescheinigung. Wenn Sie einen deut-
schen Führerschein besitzen, ist diese Bescheini-
gung bereits enthalten.
Wenn Sie vor dem 01.04.1965 geboren sind,
dürfen Sie ein S-Pedelec auch ohne Führerschein
fahren.
Es besteht Versicherungspicht. Das kleine Fahr-
zeugkennzeichen können Sie bei allen Versiche-
rungen bekommen.
Die Benutzung von Radwegen ist nur einge-
schränkt möglich. Wenn Sie Ihr S-Pedelec wie ein
Fahrrad, d. h. ohne Unterstützung des Elektromo-
tors nutzen, dürfen Sie alle Fahrradwege uneinge-
schränkt befahren. Bei Benutzung des Motors gilt
laut einer Änderung der StVO folgendes: Sie müs-
sen, wie Mofas auch, mit Ihrem schnellen Pedelec
außerhalb geschlossener Ortschaen Fahrradwege
benutzen. Wenn das ausnahmsweise nicht erlaubt
ist, zeigt dies nach § 2, Abs. 4 StVO das Zusatz-
schild "Keine Mofas" am Radweg an. Innerhalb
geschlossener Ortschaen hingegen dürfen Sie
Fahrradwege nach § 41, Abs. 2, Nr 5 nur dann nut-
zen, wenn sich am Radweg ein zusätzliches Schild
bendet.
Diese Regulierungen gelten r Sie, wenn Sie sich
in der europäischen Union bewegen. In anderen
Ländern, aber im Einzelfall auch im europäischen
Ausland, können andere Regelungen bestehen. In-
formieren Sie sich vor Benutzung Ihres S-Pedelecs
im Ausland über die dort geltende Gesetzgebung.
1.3 Batterie
Die Batterie enthält chemische Substanzen, die
unter Missachtung der hier aufgehrten Sicher-
heitshinweise gefährliche Reaktionen hervorrufen
können.
Kontakt mit aus beschädigter Batterie austreten-
der Flüssigkeit vermeiden. Bei Kontakt Flüssigkeit
mit Wasser abspülen. Bei Augenkontakt zusätzlich
einen Arzt konsultieren.
Versuchen Sie niemals Ihre Batterie zu reparieren.
Batterien dürfen nicht zerlegt, geönet oder zer-
kleinert werden. Ein unsachgemäßes Önen bzw.
ein Zerstören der Batterie birgt die Gefahr ernst-
haer Verletzungen. Das Önen der Batterie hrt
zum Erlöschen des Gewährleistungsanspruches.
Wenn Ihre Batterie beschädigt ist, rufen Sie Ihren
Fachhändler an. Er wird mit Ihnen das weitere
Vorgehen besprechen.
Eine Batterie darf weder Hitze (z.B. Heizkörper)
noch Feuer ausgesetzt werden. Externe Hitzeein-
wirkung kann zur Explosion der Batterie hren.
Zudem reduzieren hohe Temperaturen die Batte-
rielebensdauer. Sorgen Sie beim Laden immer r
eine ausreichende Luzirkulation.