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20. Rechtliche Hinweise
Diese Bedienungsanleitung enthält die erforderlichen Informatio-
nen für die bestimmungsgemässe Verwendung, die richtige Bedie-
nung und die sachgerechte Wartung des Gerätes.
Die Kenntnis und das Befolgen der in dieser Bedienungsanleitung
enthaltenen Anweisungen sind Voraussetzung für die gefahrlose
Verwendung sowie für Sicherheit bei Betrieb und Wartung.
Diese Bedienungsanleitung kann nicht jeden denkbaren Einsatz
berücksichtigen. Das Gerät ist für die private Verwendung in
Haushalten konzipiert.
Ausserdem weisen wir darauf hin, dass der Inhalt dieser Bedie-
nungsanleitung nicht Teil einer früheren oder bestehenden Verein-
barung, Zusage oder eines Rechtsverhältnisses ist oder dieses abän-
dert. Sämtliche Verpflichtungen von Jura Elektroapparate AG er-
geben sich aus dem jeweiligen Kaufvertrag, der auch die vollstän-
dige und allein gültige Gewährleistungsregelung enthält. Diese ver-
traglichen Gewährleistungsbestimmungen werden durch die Aus-
führungen in dieser Bedienungsanleitung weder erweitert noch ein-
geschränkt.
Die Bedienungsanleitung enthält Informationen, die durch Copy-
right geschützt sind. Fotokopieren oder Uebersetzen in eine andere
Sprache ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung durch Jura
Elektroapparate AG nicht zulässig.
21. Technische Daten
Impressa S70
Spannung: 230V AC
Leistung: 1350 W
Sicherung: 10 A
Sicherheitsprüfung:
Energieverbrauch Standby: ca. 4,4
Energieverbrauch Kaffeebereitschaft: ca. 31 Wh, Economy Mode on
ca. 41 Wh, Economy Mode off
Pumpendruck: statisch max. 15 bar
Wassertank: 2,7 Liter
Fassungsvermögen Bohnenbehälter: 280 gr.
Fassungsvermögen Kaffeesatzbehälter: max. 16 Portionen
Kabellänge: ca. 1,1 m
Gewicht: 11,7 kg
Masse (BxHxT): 34,5 x 35 x 39 cm
Impressa X70
Wassertank: 5,7 Liter
Fassungsvermögen Kaffeesatzbehälter: max. 40 Portionen
Gewicht: 15 kg
Masse (BxHxT): 41 x 47 x 39 cm
Dieses Gerät entspricht den folgenden EG Richtlinien:
73/23/ EWG vom 19.02. 1973 “Niederspannungsrichtlinie”
einschliesslich Änderungsrichtlinie 93/336/ EWG.
89/336/EWG vom 03.05.1989 “EMV- Richtlinie” einschliesslich
Änderungsrichtlinie 92/31/ EWG.