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Montageanleitung:
Wichtige Hinweise
Altgeräte sind kein wertloser Abfall.
Durch umweltgerechte Entsorgung können
wertvolle Rohstoffe wiedergewonnen
werden.
Bevor Sie das Altgerät entsorgen, machen
Sie es unbrauchbar.
Ihr neues Gerät wurde auf dem Weg zu
Ihnen durch die Verpackung geschützt. Alle
eingesetzten Materialien sind umweltver-
träglich und wieder verwertbar. Bitte helfen
Sie mit und entsorgen Sie die Verpackung
umweltgerecht.
Über aktuelle Entsorgungswege informieren
Sie sich bitte bei Ihrem Fachhändler oder
bei Ihrer Gemeindeverwaltung.
Die Dunstabzugshaube ist für Abluft-
und Umluftbetrieb verwendbar.
Die Dunstabzugshaube immer über der
Mitte der Kochstellen anbringen.
Mindestabstand zwischen Elektro-
kochstellen und Unterkante der Dunstab-
zugshaube: 430 mm, Abb. 1.
Über einer Feuerstätte für feste
Brennstoffe, von der eine Brandgefahr (z. B.
Funkenflug) ausgehen kann, ist die Monta-
ge der Dunstabzugshaube nur dann zuläs-
sig, wenn die Feuerstätte eine geschlos-
sene nicht abnehmbare Abdeckung hat
und die länderspezifischen Vorschriften ein-
gehalten werden.
Diese Einschränkung gilt nicht für Gas-
Herde und Gas-Mulden.
Je kleiner der Abstand zwischen
Dunstabzugshaube und Kochstellen desto
größer ist die Möglichkeit, dass sich durch
aufsteigenden Wasserdampf unten an der
Dunstabzugshaube Tropfen bilden können.
Zusätzliche Hinweise bei Gas-Kochge-
räten:
Bei der Montage von Gaskochstellen
sind die national einschlägigen gesetzlichen
Bestimmungen (z. B. in Deutschland:
Technische Regeln Gasinstallation TRGI) zu
beachten.
Es müssen die jeweils gültigen Einbau-
vorschriften und die Einbauhinweise der
Gas-Gerätehersteller beachtet werden.
Die Dunstabzugshaube darf nur an
einer Seite neben einem Hochschrank oder
einer hohen Wand eingebaut werden.
Abstand mind. 50 mm.
Mindestabstand bei Gas-Kochstellen
zwischen Oberkante Topfträger und
Unterkante der Dunstabzugs-
haube: 650 mm, Abb. 1.
Vor der Montage
Abluftbetrieb
Die Abluft wird über einen Lüftungsschacht
nach oben, oder direkt durch die Außen-
wand ins Freie geleitet.
D
Die Abluft darf weder in einen in Betrieb
befindlichen Rauch- oder Abgaskamin
noch in einen Schacht, welcher der Ent-
lüftung von Aufstellungsräumen von Feuer-
stätten dient, abgegeben werden.
Bei der Ableitung von Abluft sind die
behördlichen und gesetzlichen Vor-
schriften (z. B. Landesbauordnungen) zu
beachten.
Bei Abführung der Luft in nicht in Betrieb
befindliche Rauch- oder Abgaskamine ist
die Zustimmung des zuständigen
Schornsteinfegermeisters einzuholen.
D
Bei Abluftbetrieb der Dunstabzugs-
haube und gleichzeitigem Betrieb
schornsteinabhängiger Feuerungen (wie
z. B. Gas-, Öl- oder Kohleheizgeräte,
Durchlauferhitzer, Warmwasserbereiter)
muss für ausreichend Zuluft gesorgt
werden, die von der Feuerstätte zur Ver-
brennung benötigt wird.
Ein gefahrloser Betrieb ist möglich, wenn
der Unterdruck im Aufstellraum der
Feuerstätte von 4 Pa (0,04 mbar) nicht
überschritten wird.
Dies kann erreicht werden, wenn durch
nicht verschließbare Öffnungen, z. B. in
Türen, Fenstern und in Verbindung mit
Zuluft-/Abluftmauerkasten oder durch
andere techn. Maßnahmen, wie gegenseiti-
ge Verriegelung o. ä., die Verbrennungsluft
nachströmen kann.
Bei nicht ausreichender Zuluft besteht
Vergiftungsgefahr durch zurückgesaugte
Verbrennungsgase.
Ein Zuluft-/Abluftmauerkasten allein stellt
die Einhaltung des Grenzwertes nicht
sicher.
Anmerkung: Bei der Beurteilung muss
immer der gesamte Lüftungsverbund der
Wohnung beachtet werden. Bei Betrieb
von Kochgeräten, z. B. Kochmulde und
Gasherd wird diese Regel nicht
angewendet.
Wenn die Dunstabzugshaube im Umluftbe-
trieb – mit Aktivkohlefilter – verwendet wird,
ist der Betrieb ohne Einschränkung
möglich.
Bei Abluftbetrieb sollte in der Dunstab-
zugshaube eine Rückstauklappe eingebaut
werden, wenn sie nicht im Abluftrohr oder
Mauerkasten vorhanden ist.
Ist dem Gerät keine Rückstauklappe
beigelegt, kann sie über den Fachhandel
bezogen werden (siehe Sonderzubehör in
der Gebrauchsanleitung).