3. BENÖTIGTE WERKZEUGE (BEI BAUSEITIGEM
WANDAUSSCHNITT)
• Elektronisches Kabel- und Rohrsuchgerät
• Bohrmaschine und
Verlängerungskabel
• Stichsäge, Fuchsschwanzsäge
• Kettensäge
• Wasserwaage
• Rollmeter und Bleistift zum
Anzeichnen
• Cuttermesser
• Werkzeugsatz
• Akkuschrauber
• Spachtelwerkzeuge
usw. .
4. BESCHREIBUNG UND ZULASSUNG
4.1 ANWENGUNGSGEBIET
Bei der Durchführung von Abgasleitungen, Schornsteinen und Verbindungsstücken durch Wände, De-
cken oder Dächer mit brennbaren Materialien kann es zu Hitzestau kommen und schließlich die Ent-
stehung eines Brandes begünstigen, da die Wärme im Durchbruch nicht ausreichend abgeführt wer-
den kann (keine Luftumspülung und Abkühlung).
Um Schäden durch zu große Hitzeeinwirkung auf die Gebäudestruktur
zu verhindern, darf unsere bauaufsichtlich zugelassene Brandschutz-
durchführung LUX-NOVA eingesetzt werden. Hierdurch können die
Abstände zu brennbaren Bauteilen, hinsichtlich der baurechtlichen
Anforderungen reduziert werden. Durch die Verwendung unserer
Wand-, Decken-, Dachdurchführung LUX-NOVA ist die sichere Be-
nutzbarkeit nachgewiesen. Außerdem ist es, aufgrund der geringen
Abmessungen unserer möglich, dass ein erforderlicher Wechsel z. B. im Ständerwerk der Wand ver-
mieden werden kann. Die möglichen Einsatzorte sind in nebenstehender Skizze dargestellt.
Achtung: Der Einsatz der Bauteile für die Wand-, Decken- bzw. Dachdurchführung befreit nicht
von den Brandschutzanforderungen der landesrechtlichen Vorschriften
(z. B. Anordnung der Abgasanlage in Schächten) und stellt keinen feuerwiderstandsfä-
higen Abschluss dar
Die Abgastemperatur der angeschlossenen Feuerstätten darf bei Nennbetrieb max.
400°C betragen.
Hinweis: Die Brandschutzdurchführung und der Brandschutzkleber sind feuchtigkeitsgeschützt
zu lagern.
Der Brandschutzkleber hat eine Lagerfähigkeit von 6 Monaten und muss frostfrei
gelagert werden. Die Verarbeitungstemperatur beträgt 5° bis 30° C.