1. EINBAU UND VORSCHRIFTEN
Der Einbau erfolgt fachmännisch entsprechend der jeweiligen oben genannten Zulassung, der
Montageanleitung bzw. den geltenden nationalen Vorschriften. In Deutschland insbesondere der
DIN V 18160-1 und der geltenden LBauO (Landesbauordnung), FeuVo (Feuerungsverordnung),
den einschlägigen DIN-Normen und allen weiteren bau- und sicherheitsrechtlichen Vorschriften.
Der erforderliche Querschnitt der Abgasanlage ist nach DIN EN 13384 zu bestimmen und vom
ausführenden Fachunternehmen zu überprüfen. Vor der Montage ist die Ausführung der Anlage
mit dem/der zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger/in, Rauchfangkehrer/in ab-
zuklären.
Achtung: Vor der Montage ist die Ausführung der Anlage mit dem/der zuständigen bevoll-
mächtigten Bezirksschornsteinfeger/in abzuklären.
Die Tauglichkeit und sichere Benutzbarkeit der Abgasanlage ist vor Inbetriebnah-
me durch den bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger bescheinigen zu lassen!
Hinweis: Bei der Benutzung von Werkzeugen können Gefahren für den Benutzer entstehen.
Betriebsanleitungen und Unfallverhütungsvorschriften sind einzuhalten sowie die
notwendige Schutzausrüstung zu benutzen!
2. BESCHREIBUNG UND ZULASSUNG
ANWENDUNGSGEBIET
Bei der Durchführung von Abgasleitungen, Schornsteinen und Verbindungsstücken durch Wände,
Decken oder Dächer mit brennbaren Materialien kann es zu Hitzestau kommen und schließlich die
Entstehung eines Brandes begünstigen, da die Wärme im Durchbruch nicht ausreichend abge-
führt werden kann (keine Luftumspülung und Abkühlung).
Um Schäden durch zu große Hitzeeinwirkung auf die Gebäu-
destruktur zu verhindern, kann unsere Brandschutzdurchfüh-
rung LUX-ECO eingesetzt werden.
Hierdurch können die Abstände zu brennbaren Bauteilen,
hinsichtlich der baurechtlichen Anforderungen reduziert wer-
den.
Die möglichen Einsatzorte werden in nebenstehender Skizze
dargestellt.
Durch die Verwendung unserer zugelassenen Wand-, Decken-, Dachdurchführung LUX-ECO ist
die sichere Benutzbarkeit nachgewiesen (siehe 2.2 Zulassungen)!
Außerdem ist es, aufgrund der geringen Abmessungen unserer Wanddurchführung, möglich, dass
ein erforderlicher Wechsel z. B. im Ständerwerk der Wand vermieden werden kann.