Bitte senden Sie das Gerät zusammen mit der Rechnung und einer Fehlerbeschreibung frankiert an:
Inventum Holland BV
Generatorstraat 17
3903 LH VEENENDAAL
Niederlanden
Falls die Garantie entfallen oder die Garantiezeit abgelaufen ist, müssen wir Ihnen die Kosten, die durch eine Begutachtung und/oder einer
Reparatur entstehen, in Rechnung stellen.
Wir erstellen Ihnen gerne auf Anfrage einen Kostenvoranschlag, bevor wir mit der Reparatur beginnen. Wenn wir zur Reparatur übergangen sind,
werden die Begutachtungs- bzw. Prüfungskosten von uns nicht in Rechnung gestellt.
Wir gewähren auf die von unserem Kundendienst ausgeführten Reparaturen und auf das neu verarbeitete Material zwei Monate Garantie, wobei
diese zweimonatige Frist ab dem Tag der Reparatur gilt. Sollte während dieses Zeitraum ein Defekt auftreten, welcher direkt auf die Reparatur oder
das dabei verwendete Material zurückzuführen ist, kann der Kunde selbstverständlich sein Gerät kostenlos reparieren lassen.
Änderungen und Druckfehler vorbehalten.
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