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Beleuchtungsanlage ist das Fahrzeug gemäß StVZO für die Teilnahme am öffentlichen
Straßenverkehr geeignet.
1.4 Garantie
Die Garantiebedingungen sind Bestandteil der jeweils gültigen, länderspezifischen allgemeinen
Geschäftsbedingungen.
1.5 Lebensdauer
Unser Unternehmen geht bei diesem Produkt von einer Produktlebensdauer von fünf Jahren aus,
soweit das Produkt innerhalb des bestimmungsgemäßen Gebrauchs eingesetzt wird und sämtliche
Wartungs- und Servicevorgaben eingehalten werden. Diese Lebensdauer kann sogar überschritten
werden, wenn das Produkt sorgfältig behandelt, gewartet, gepflegt und genutzt wird und sich nach
der Weiterentwicklung der Wissenschaft und Technik nicht technische Grenzen ergeben. Die
Lebensdauer kann sich durch extremen Gebrauch und unsachgemäße Nutzung allerdings auch
erheblich verkürzen. Die Festlegung der Lebensdauer durch unser Unternehmen stellt keine
zusätzliche Garantie dar.