9 Gewährleistung
9.1 Garantiebedingungen
Die Garantie von Husqvarna® gewährleistet die
Funktionsfähigkeit dieses Geräts für einen Zeitraum
von 2 Jahren ab dem Kaufdatum. Die Garantie deckt
gravierende Material- und Herstellungsfehler ab. In der
Garantiezeit wird das Gerät kostenlos ersetzt bzw.
repariert, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
• Das Gerät und die Ladestation dürfen nur in
Übereinstimmung mit den Anweisungen in dieser
Bedienungsanleitung verwendet werden. Diese
Herstellergarantie hat keine Auswirkungen auf
die Gewährleistungsansprüche gegenüber dem
Händler/Einzelhändler.
• Es darf vom Benutzer bzw. durch nicht berechtigte
Dritte kein Versuch unternommen werden, das
Gerät zu reparieren.
Nicht von der Garantie abgedeckt sind beispielsweise
folgende Schäden:
• Schäden, die durch eingedrungenes Wasser bei
Verwendung eines Hochdruckreinigers oder durch
das Eintauchen in Wasser verursacht werden,
z. B. wenn sich aufgrund starker Regenfälle
Wasseransammlungen bilden.
• Schäden durch Blitzschlag.
• Schäden durch nicht ordnungsgemäße Lagerung
des Akkus oder durch falschen Umgang mit dem
Akku.
• Schäden aufgrund der Nichtverwendung eines
Originalakkus von Husqvarna.
• Schäden, die durch die Verwendung von Nicht-
Originalersatzteilen und Zubehör von Husqvarna,
wie Klingen und Installationsmaterial, entstanden
sind.
• Schäden am Schleifenkabel.
• Schäden durch nicht-autorisierte Änderungen oder
Eingriffe in das Gerät oder Netzteil.
Die Klingen und Räder sind Verschleißteile und fallen
nicht unter den Geltungsbereich dieser Garantie.
Sollten Sie eine Störung Ihres Husqvarna-Geräts
feststellen, setzen Sie sich bitte mit dem Husqvarna-
Kundenservice in Verbindung. Bitte halten Sie die
Quittung und die Seriennummer des Geräts bereit,
wenn Sie mit dem Husqvarna-Kundenservice Kontakt
aufnehmen.
54 - Gewährleistung 1650 - 005 - 17.03.2022