Hewlett-Packard Softwarelizenzvereinbarung
ACHTUNG: DIE VERWENDUNG DER SOFTWARE UNTERLIEGT DEN NACHFOLGEND
GENANNTEN HP-SOFTWARELIZENZBEDINGUNGEN. Das Recht zur Benutzung dieser Software
wird dem Kunden nur gewährt, wenn er den Bedingungen dieser Lizenz zustimmt.
HP SOFTWARELIZENZBEDINGUNGEN
Die im Folgenden aufgeführten Lizenzbedingungen gelten für den Gebrauch der dem Produkt
beiliegenden Software, falls Sie keine anderweitige Vereinbarung mit Hewlett-Packard unterzeichnet
haben.
Lizenzerteilung. Hewlett-Packard erteilt Ihnen eine Lizenz zur Verwendung eines Exemplars der
Software. „Verwendung“ bedeutet Speichern, Laden, Installieren, Ausführen und Anzeigen der
Software. Sie dürfen die Software weder modifizieren noch irgendwelche Lizenzierungs- oder
Kontrollfunktionen der Software deaktivieren. Wenn die Software für die „gleichzeitige Verwendung“
durch mehrere Benutzer lizenziert ist, darf die Software nur von der maximal zulässigen Anzahl an
Benutzern verwendet werden.
Eigentumsrechte. Die Software ist Eigentum von Hewlett-Packard bzw. der Drittlieferanten und durch
diese urheberrechtlich geschützt. Ihre Lizenz überträgt Ihnen kein Besitzrecht an der Software und stellt
keinen Verkauf von Rechten an der Software dar. Drittlieferanten von Hewlett-Packard können ihre
Rechte im Falle einer Verletzung dieser Lizenzbedingungen geltend machen.
Kopien und Adaptionen. Sie dürfen Kopien und Adaptationen der Software nur für
Archivierungszwecke anfertigen bzw. nur dann, wenn das Kopieren oder Adaptieren ein
unumgänglicher Schritt im autorisierten Gebrauch der Software ist. Sie müssen auf allen Kopien oder
Adaptationen sämtliche Copyright-Vermerke der Originalsoftware reproduzieren. Sie dürfen die
Software nicht auf ein öffentliches Netzwerk kopieren.
Keine Zerlegung oder Entschlüsselung. Sie dürfen die Software nicht disassemblieren oder
dekompilieren, es sei denn, Sie haben dazu vorher von HP eine schriftliche Genehmigung erhalten. In
einigen Rechtsprechungen ist die Zustimmung von HP für eine begrenzte Disassemblierung oder
Dekompilierung u.U. nicht erforderlich. Sie sind verpflichtet, HP auf dessen Ersuchen hinreichend
detaillierte Informationen über jegliches Zerlegen oder Dekompilieren zu liefern. Sie dürfen die Software
nur entschlüsseln, wenn dies für den Betrieb der Software unbedingt erforderlich ist.
Übertragung. Ihre Lizenz erlischt automatisch beim Übertragen der Software. Bei der Übertragung
müssen Sie die Software einschließlich aller Kopien und der zugehörigen Dokumentation an den
Empfänger übergeben. Der Empfänger muss die Lizenzbedingungen als Voraussetzung für die
Übertragung akzeptieren.
Kündigung. HP kann diese Lizenz bei jeglichem Verstoß gegen die hier aufgeführten
Lizenzbedingungen kündigen. Bei der Kündigung müssen Sie die Software mit allen Kopien,
Anpassungen und zusammengefassten Softwarekomponenten jeder Art umgehend vernichten.
Exportanforderungen. Die Software oder Kopien bzw. adaptierte Versionen der Software dürfen nicht
exportiert oder erneut exportiert werden, wenn dies gegen geltende Gesetze oder Bestimmungen
verstößt.
Eingeschränkte Rechte der US-Regierung. Die Entwicklung der Software und ihrer
Begleitdokumentation erfolgte ausschließlich mit nicht öffentlichen Mitteln. Sie werden als
„kommerzielle Computersoftware“ nach DFARS 252.227-7013 (Oktober 1988), DFARS 252.211-7015
(Mai 1991) oder DFARS 252.227-7014 (Juni 1995), als „kommerzieller Gegenstand“ nach FAR 2.101
(a) (Juni 1987) oder als „eingeschränkte Computersoftware“ nach FAR 52.227-19 (Juni 1987) (oder
jeder anderen äquivalenten behördlichen Bestimmung oder Vertragsklausel), je nachdem, welche
Definition zutrifft, ausgeliefert und lizenziert. Ihnen stehen nur die Rechte zu, die Ihnen für diese
92 Anhang C Gewährleistungs- und Lizenzinformationen DEWW