Vereinbarung zur beschränkten Gewährleistung von Hewlett-Packard 127
8. Das Ersatzprodukt kann entweder neu oder neuwertig sein, vorausgesetzt, seine Funktionalität ist der
Funktionalität des zu ersetzenden Produkts zumindest gleichwertig.
9. HP-Produkte können umgearbeitete Teile, Komponenten oder Materialien enthalten, die in Bezug auf
ihre Leistung neuwertig sind.
10. Die beschränkte Gewährleistung von HP ist in allen Ländern/Regionen gültig, in denen das durch sie
gedeckte HP Produkt von HP vertrieben wird. Vereinbarungen für zusätzliche Gewährleistung, zum
Beispiel Service vor Ort, sind in Ländern/Regionen, in denen das Produkt durch HP oder durch einen
autorisierten Importeur vertrieben wird, über jede autorisierten HP Servicestelle verfügbar.
Gewährleistungsausschlüsse
IM UMFANG DER BEDINGUNGEN DES ÖRTLICH GELTENDEN RECHTS LEHNEN HP UND DEREN
LIEFERANTEN ALLE WEITEREN GARANTIEN ODER GEWÄHRLEISTUNGEN AB, GLEICH OB
AUSDRÜCKLICHE ODER KONKLUDENTE GEWÄHRLEISTUNGEN DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER
HANDELSÜBLICHEN QUALITÄT UND DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK.
Haftungsausschlüsse
1. Sofern durch die geltende Gesetzgebung keine anderen Bestimmungen festgelegt sind, stehen dem
Endkunden über die in dieser Hersteller-Gewährleistung genannten Leistungen hinaus keine weiteren
Ansprüche zu.
2. IM UMFANG DER BESTIMMUNGEN DES ÖRTLICH GELTENDEN RECHTS, UND MIT AUSNAHME
DER IN DIESER GARANTIEERKLÄRUNG AUSDRÜCKLICH GENANNTEN VERPFLICHTUNGEN,
ÜBERNEHMEN HP UND DEREN LIEFERANTEN KEINERLEI HAFTUNG FÜR UNMITTELBARE,
MITTELBARE, KONKRETE, ZUFÄLLIG ENTSTANDENE ODER FOLGESCHÄDEN, UNABHÄNGIG
DAVON, OB SOLCHE ANSPRÜCHE AUF VERTRAG, DELIKTSRECHT ODER EINER ANDEREN
RECHTSTHEORIE BASIEREN, UND UNABHÄNGIG VON DER MITTEILUNG DER MÖGLICHKEIT
SOLCHER SCHÄDEN.
Geltendes Recht
1. Diese Gewährleistungserklärung stattet den Endkunden mit bestimmten Rechten aus. Der Endkunde hat
unter Umständen noch weitere Rechte, die in den Vereinigten Staaten von Bundesstaat zu Bundesstaat,
in Kanada von Provinz zu Provinz, in der restlichen Welt von Land/Region zu Land/Region
verschieden sein können.
2. Soweit diese Erklärung zur Gewährleistung nicht dem geltenden Recht entspricht, soll sie so als
abgeändert gelten, daß die hierin enthaltenen Bestimmungen dem geltenden Recht entsprechen. Nach
geltendem Recht treffen u.U. bestimmte Erklärungen und Einschränkungen dieser
Gewährleistungserklärung nicht auf den Endkunden zu. In einigen US-Staaten und in einigen Ländern
außerhalb der USA (sowie in einigen kanadischen Provinzen):
a. ausschließen, daß die Ausschlüsse und Beschränkungen in dieser Garantieerklärung die
gesetzlichen Rechte eines Kunden einschränken (z. B. in Großbritannien);
b. Ist ein Hersteller nicht berechtigt, solche Erklärungen und Einschränkungen durchzusetzen
c. dem Kunden zusätzliche Garantieansprüche einräumen, die Dauer von konkludenten
Gewährleistungen festlegen, die der Hersteller nicht beschränken kann, oder die zeitliche
Befristung von konkludenten Gewährleistungen gestatten.
3. FÜR ENDKUNDEN IN AUSTRALIEN UND NEUSEELAND: DURCH DIESE
GEWÄHRLEISTUNGSVEREINBARUNG WERDEN DIE DURCH DAS IN DIESEN LÄNDERN GELTENDE
RECHT IM ZUSAMMENHANG MIT DEM KAUF VON HP PRODUKTEN GEWÄHRTEN
ENDKUNDENANSPRÜCHE NICHT ÜBER DAS NACH GELTENDEM RECHT ZULÄSSIGE AUSMASS
HINAUS AUSGESCHLOSSEN, EINGESCHRÄNKT ODER GEÄNDERT. DIE BEDINGUNGEN DIESER
GEWÄHRLEISTUNGSVEREINBARUNG SIND EINE ERWEITERUNG DER GESETZLICHEN
GRUNDRECHTE FÜR ENDKUNDEN.