5.4.2 F
AHREN DER
M
ASCHINE
Diese Maschine ist zum Fahren auf öffentlichen Straßen
nicht zugelassen. Ihr Einsatz (im Sinne der Straßenverkehrsordnung) darf
ausschließlich auf privatem Gelände erfolgen, welches dem öffentlichen Ver-
kehr nicht zugänglich ist.
Während des Fahrens müssen die Messer ausgeschaltet sein
und das Mähwerk muss sich in die obersten Stellung (Position «7») befinden.
Den Gashebel in eine Stellung zwischen «LANGSAM» und «SCHNELL» und den
Schalthebel in die Stellung des 1. Gangs bringen (☛ 4.22).
Bei ganz durchgetretenem Pedal die Feststellbremse lösen, das Pedal langsam
loslassen, wobei von der Funktion «Bremsen» in die Funktion «Kuppeln» gewech-
selt wird und die Hinterräder angetrieben werden (☛ 4.21).
Das Loslassen des Pedals muss allmählich erfolgen, um
zu vermeiden, dass ein zu ruckartiges Einkuppeln zum Aufbäumen der
Maschine oder zum Verlust der Kontrolle führt.
Durch Betätigung des Gashebels und Wechseln der Gänge wird allmählich die
gewünschte Geschwindigkeit erreicht. Um den Gang zu wechseln, muss das Kupp-
lungspedal zur Hälfte durchgetreten und der gewünschte Gang eingelegt werden
(☛ 4.21).
Den Gashebel in eine Stellung zwischen «LANGSAM» und «SCHNELL» bringen;
Die Feststellbremse lösen und das Pedal loslassen (☛ 4.31).
Das Pedal zum Vorwärtsantrieb (☛ 4.32) betätigen und durch zweckmäßige Betäti-
gung des Pedals sowie des Beschleunigers die gewünschte Geschwindigkeit errei-
chen.
Die Betätigung des Pedals muss stufenweise erfolgen,
um zu vermeiden, (
☛
4.32) dass ein zu brüskes Einlegen des Antriebs auf
die Räder ein Aufbäumen und den Verlust der Kontrolle über das Fahrzeug
verursacht, insbesondere an Hängen.
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ACHTUNG!
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ACHTUNG!
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ANMERKUNG
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ACHTUNG!
DE 28 GEBRAUCHSANWEISUNG