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Das UD1 ist nicht für Folgendes ausgelegt:
• Renneinsatz/Webewerbsnutzung
• Reinigung mit einem Wasserstrahl
• Transport außen am Auto bei Regen ohne Abdeckung des Motors und
Demontage von Akku und Display
• Auaden des Fahrzeugs im Außenbereich bei Nässe
Für den Betrieb des Fahrzeugs müssen Sie
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:
• mindestens 16 Jahre alt sein
• eine Fahrerlaubnis für die Klasse AM besitzen
(enthalten z. B. in der “Auto”-Fahrerlaubnis Klasse B)
• eine Hapichtversicherung abschließen und das Versicherungs-
kennzeichen moneren
• einen geeigneten Krarad-Helm tragen
(die Polizei toleriert z. Z. auch Fahrrad-Helme)
Wir empfehlen beim Fahren ebenfalls eine Fahrradbrille zu tragen.
Nach der Rechtsauassung des BMVI
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ist es nicht erlaubt mit dem S-Pedelec:
• Radwege zu befahren
• Forst- oder Waldwege zu befahren
• Fahrradstraßen ohne das Symbol „Krafahrzeuge frei“ oder „Kraräder
frei” zu befahren
Der besmmungsgemäße Gebrauch ist weiterhin eingegrenzt durch:
• die Sicherheitshinweise in dieser Bedienungsanleitung
• das Kapitel „Technische Daten“ in dieser Bedienungsanleitung
• die landesspezischen Vorschrien zum Straßenverkehr (StVO)
• die landesspezischen Vorschrien zur Straßenverkehrszulassung (StVZO)
2 Stand 10/15
3 Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur
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