Bei Sprüngen oder Überbeanspruchungen anderer Art, sowie Zuwiderhand-
lungen gegen Empfehlungen unsererseits oder unserer Fahrrad-Fachhänd-
ler besteht kein Garantieanspruch. Näheres zum bestimmungsgemäßen
Gebrauch können Sie dem entsprechenden Kapitel in diesem Handbuch
entnehmen.
Weitergehende Ansprüche gegen uns, insbesondere solche auf Minderung
oder Schadenersatz, werden durch diese Garantie nicht berücksichtigt. Die
Durchführung von Garantieleistungen durch die WINORA-STAIGER GmbH
bedeutet weder eine Verlängerung, noch einen Wiederbeginn der Garan-
tiezeit.
Bei nicht gerechtfertigten Rücksendungen behalten wir uns vor, eine Pau-
schale für den uns entstandenen Aufwand zu erheben.
WINORA GROUP
Winora-Staiger GmbH
D-97404 Schweinfurt
Tel.: +49 (0) 9721 / 65 01-0
Mail: info@winora-group.de
Web: www.winora-group.de
Fragen Sie Ihren Fahrrad-Fachhändler nach den zusätzlichen
Garantiebedingungen des Herstellers Ihres Pedelecs und las-
sen Sie sich diese in schriftlicher Form aushändigen.
12.2 Garantie der WINORA-STAIGER GmbH
Über die gesetzliche Sachmängelhaftung hinaus garantiert die WINORA-
STAIGER GmbH für die Rahmen Qualität, Haltbarkeit und Freiheit von De-
fekten. Sollten Sie eine Reklamation haben, ist in allen Fällen Ihr Fahrrad-
Fachhändler Ihr Ansprechpartner und nimmt Ihre Anfragen entgegen.
Die Garantiezeiten betragen ab Datum des Verkaufs an den Erstkäufer für
alle Fahrräder ab dem Modelljahr 2009
· Aluminiumrahmen: 5 Jahre
· Carbonrahmen: 5 Jahre
· vollgefederte Rahmen (Ausnahme Lager und Stoßdämpfer): 5 Jahre
Die WINORA-STAIGER Garantie, ist nicht übertragbar. Sie gilt nur für den
Ersterwerber und bei Vorlage des Kunden-Kaufbeleges, sowie eine Ausfer-
tigung des vollständig ausgefüllten Übergabeprotokolls. Die Garantie ist auf
das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland beschränkt. Mit der Garantie
sind Arbeits- und Transportkosten sowie durch Defekte verursachte Folge-
kosten nicht gedeckt.
Ausgeschlossen sind Schäden, durch Verschleiß, Vernachlässigung (man-
gelnde Pflege und Wartung), Sturz, Überbelastung durch zu große Bela-
dung, durch unsachgemäße Montage (nicht Einhaltung der Montage-Vor-
schriften der Hersteller) und Behandlung sowie durch Veränderung des
Fahrrades (An- und Umbau von zusätzlichen Komponenten).
Dies ist mit dem CE-Kennzeichen direkt auf dem Pedelec gekennzeichnet.
herstellers.
15194.
EC, 2004/108/EC und 2002/24/EC erfüllt.