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02. Felgen in Verbindung mit Felgenbremsen
Durch das Zusammenwirken von Felgenbremse und Felge ist nicht nur der
Bremsbelag, sondern auch die Felge einem funktionsbedingten Verschleiß
ausgesetzt. Aus diesem Grund sollte die Felge in regelmäßigen Abständen
auf ihren Verschleißzustand überprüft werden. Das Auftreten von feinen Ris-
sen oder die Verformung der Felgenhörner bei Erhöhung des Luftdrucks
deuten auf erhöhten Verschleiß hin. Felgen mit Verschleißindikatoren er-
möglichen es, den Verschleißzustand der Felge einfach festzustellen. Siehe
Kapitel „Bremsanlage“.
03. Bremsbeläge
Die Bremsbeläge bei Felgen-, Trommel- und Scheibenbremsen unterliegen
funktionsbedingt einem Verschleiß. Dieser ist von der Nutzung des Fahrra-
des abhängig. Bei Fahrten in bergigem Gelände oder bei sportlicher Nutzung
des Fahrrades kann der Austausch der Bremsbeläge in kürzeren Abständen
notwendig sein. Kontrollieren Sie regelmäßig den Verschleißzustand der
Beläge und lassen Sie diese von Ihrem Fahrrad-Fachhändler austauschen.
04. Ketten und Zahnriemen
Die Fahrradkette unterliegt funktionsbedingt einem Verschleiß. Die Höhe
des Verschleißes ist von der Pflege und Wartung und der Art der Nutzung
des Fahrrades (Fahrleistung, Regenfahrten, Schmutz, Salz etc.) abhängig.
Durch regelmäßiges Reinigen und Einölen kann die Lebensdauer zwar ver-
längert werden, ein Austausch ist jedoch bei Erreichen der Verschleißgrenze
erforderlich. Wenn Sie mit einer verschlissenen Kette fahren, beschädigen
Sie weitere Teile des Antriebs. Siehe Kapitel „Kette“.
05. Kettenräder, Ritzel, Innenlager und Schaltwerksrollen
Bei Fahrrädern mit Kettenschaltung unterliegen die Ritzel, Kettenräder, In-
nenlager und Schaltwerksrollen funktionsbedingt einem Verschleiß. Durch
regelmäßiges Reinigen und Schmieren kann die Lebensdauer zwar verlän-
gert werden, ein Austausch ist jedoch bei Erreichen der Verschleißgrenze
erforderlich. Die Höhe des Verschleißes ist von der Pflege, Wartung und der
Art der Nutzung des Fahrrades (Fahrleistung, Regenfahrten, Schmutz, Salz
etc.) abhängig.
06. Leuchtmittel der Lichtanlage
Glühlampen und andere Leuchtmittel unterliegen funktionsbedingt einem
Verschleiß. Aus diesem Grund kann ein Austausch erforderlich sein. Der
Nutzer sollte immer Ersatz-Glühlampen mitführen, um einen Austausch vor-
nehmen zu können.
07. Lenkerbänder und Griffbezüge
Lenkerbänder und Griffbezüge unterliegen funktionsbedingt einem Ver-
schleiß. Aus diesem Grund kann ein Austausch regelmäßig erforderlich sein.
Achten Sie darauf, dass die Griffe fest mit dem Lenker verbunden sind.
08. Hydrauliköle und Schmierstoffe
Hydrauliköle und Schmierstoffe verlieren im Laufe der Zeit an Wirkung.
Alle Schmierstellen sollten regelmäßig gereinigt und neu abgeschmiert wer-
den. Nicht getauschte Schmierstoffe erhöhen den Verschleiß an den betrof-
fenen Anbauteilen und Lagern.
09. Schaltungs- und Bremszüge
Alle Bowdenzüge müssen regelmäßig gewartet und eventuell ausgetauscht
werden. Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn das Fahrrad oft im Frei-
en abgestellt wird und den Witterungseinflüssen ausgesetzt ist.
10. Lackierungen
Lackierungen benötigen eine regelmäßige Pflege. Überprüfen Sie regelmä-
ßig alle Lackflächen auf Schäden und bessern Sie diese sofort aus. Kle-
ben Sie ggf. klare Folie zum Schutz des Lackes an Stellen, an denen Züge
scheuern könnten und auch auf die Kettenstrebe. Dies bewahrt auch den
optischen Eindruck Ihres Fahrrades.
19.3 Garantie der WINORA-STAIGER GmbH
Über die gesetzliche Sachmängelhaftung hinaus garantiert die WINORA-
STAIGER GmbH für die Rahmen Qualität, Haltbarkeit und Freiheit von Defek-
ten. Sollten Sie eine Reklamation haben, ist in allen Fällen Ihr Fahrrad-Fach-
händler Ihr Ansprechpartner und nimmt Ihre Anfragen entgegen.
Die Garantiezeiten betragen ab Datum des Verkaufs an den Erstkäufer für
alle Fahrräder ab dem Modelljahr 2009
- Aluminiumrahmen: 5 Jahre
- Carbonrahmen: 5 Jahre
- vollgefederte Rahmen (Ausnahme Lager und Stoßdämpfer): 5 Jahre
Die WINORA-STAIGER Garantie, ist nicht übertragbar. Sie gilt nur für den
Ersterwerber und bei Vorlage des Kunden-Kaufbeleges, sowie eine Ausfer-
tigung des vollständig ausgefüllten Übergabeprotokolls. Die Garantie ist auf
das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland beschränkt. Mit der Garantie
sind Arbeits- und Transportkosten sowie durch Defekte verursachte Folge-
kosten nicht gedeckt.
Ausgeschlossen sind Schäden, durch Verschleiß, Vernachlässigung (man-
gelnde Pflege und Wartung), Sturz, Überbelastung durch zu große Bela-
dung, durch unsachgemäße Montage (nicht Einhaltung der Montage-Vor-
schriften der Hersteller) und Behandlung sowie durch Veränderung des
Fahrrades (An- und Umbau von zusätzlichen Komponenten). Bei Sprüngen
oder Überbeanspruchungen anderer Art, sowie Zuwiderhandlungen gegen
Empfehlungen unsererseits oder unserer Fahrrad-Fachhändler besteht kein
Garantieanspruch. Näheres zum bestimmungsgemäßen Gebrauch können
Sie dem entsprechenden Kapitel in diesem Handbuch entnehmen.
Weitergehende Ansprüche gegen uns, insbesondere solche auf Minderung
oder Schadenersatz, werden durch diese Garantie nicht berücksichtigt. Die
Durchführung von Garantieleistungen durch die WINORA-STAIGER GmbH
bedeutet weder eine Verlängerung, noch einen Wiederbeginn der Garantie-
zeit.
Bei nicht gerechtfertigten Rücksendungen behalten wir uns vor, eine Pau-
schale für den uns entstandenen Aufwand zu erheben.
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Winora-Staiger GmbH
97404 Schweinfurt
Tel.: +49 (0) 9721 / 65 01-0
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