7.4 Schornsteinanschluß:
Besitzt der vorhandene Schornstein für den
Kamineinsatz kein geeignetes Anschlußformstück,
muß ein nachträglicher Anschluß hergestellt
werden. Die Schornsteinanschlußhöhe ergibt sich
aus dem ordnungsgemäß plazierten Kamineinsatz
plus aufgesetztem Rauchrohrbogen und
Verbindungsstück und zwar gemessen von
Oberkante Tragplatte bis Mitte Verbindungsrohr im
Bereich Eintritt der Anschlußstelle.
Berücksichtigen Sie dabei notwendige Abstände
für Vormauerung, Wärmedämmung,
Dehnungsfuge usw.
7.5 Vormauerung und Wärmedämmung der
Rück- und Seitenwand:
Nach Anbringung eines geeigneten
Schornsteinanschlußstückes kann die notwendige
Vormauerung und Wärmedämmung erfolgen.
7.6 Notwendige Vormauerung und Wärmedämmung:
Bei der Prüfung der Kamineinsätze Haas + Sohn nach DIN 18895 und EN 13229 wurde die erforderliche
Mindestwärmedämmung vor zu schützenden Bauteilen ermittelt. Es wurden folgende Schutzmaßnahmen
festgelegt:
1. Vormauerung: Eine 10 cm dicke mineralische
Vormauerung muß direkt an die zu schützende
Gebäudewand (Rückwand und gegebenenfalls
Seitenwand) errichtet werden. Die
Vormauerung muß bis zur Dämmschicht und
der zu schützenden Gebäudewand errichtet
werden, mindestens aber 20cm über das
Verbindungsstück (Abgasrohr) hinausragen.
Auf die Vormauerung kann verzichtet werden,
wenn die Gebäudewand mindestens 10 cm
dick ist und aus nicht brennbaren Bauteilen
besteht und keine tragende Stahlbetonwand
ist.
2. Zimmerdecke über dem Heizeinsatz
(Vormauerungsersatz): Reicht der Hohlraum
bzw. die Verkleidung über dem Kamineinsatz
bis zur Zimmerdecke, so muß diese geschützt
werden, wenn sie aus brennbaren Materialien
besteht oder als tragendes Element dient. Der
Schutz besteht aus einer mindestens 6 cm
(besser 10 cm) dicken Wärmedämmschicht
(Dämmstoffkennziffer: 12.07.21.75.11 nach
AGI Q 132). Empfohlen wird diese
Schutzmaßnahme als tragfähige
Zwischendecke (z.B. aus Blech) mit darüber
angeordneter Wärmedämmschicht.
3. Wärmedämmung: Konvektionsmantel und
Konvektionshaube (äußere Gerätekontur)
müssen mit einer Wärmedämmschicht allseitig
verkleidet werden. Die Wärmedämmung muß
fugenlos stoßend und an den Seiten
überlappend angeordnet werden. Sofern diese
Dämmplatten nicht von Wänden,
Verkleidungen oder angrenzenden Platten
gehalten werden, sind sie im Abstand von
etwa 30 cm zu befestigen. Die raumseitige
Verkleidung (Schürze) braucht nicht
wärmegedämmt zu werden, wenn der
Heizeinsatz so beschaffen ist, daß sich die
freien Oberflächen der Verkleidung und die
Oberflächen der Nischen für die
Brennstofflagerung höchstens auf 85°
erwärmen können. Bei Oberflächen aus
mineralischen Baustoffen, ausgenommen
Flächen, auf denen Gegenstände abgestellt
werden können, tritt an Stelle des Wertes 85°C
der Wert 120°C. Die Wärmedämmschichten
aus Mineralwolle oder Vergleichbares müssen
zum Aufstellraum und Konvektionsluftraum hin
als Schutz vor Faserflug dicht verkleidet
werden.