Einteilung in Bauart 1 wird durch selbstschließende Feu-
erraumtüren erzielt. Die Feuerraumtüren dürfen nur zur
Brennstoffaufgabe und zur Entaschung geöffnet werden. Sonst
sind diese - auch bei nicht betriebenem Ofen - geschlossen zu
halten, um eine Beeinträchtigung anderer Feuerstätten und damit
verbundene Gefahren zu vermeiden.
Eine ausreichende Frischluftzufuhr zum Aufstellungsraum muß
gewährleistet sein. Fenster und Türen des Aufstellungsraumes
dürfen wegen der notwendigen Verbrennungsluftzufuhr nicht zu
dicht schließen. Auch während des Betriebes von Abluftanlagen
(Badezimmer-Abluftventilatoren, Dunstabzug in Küchen usw.)
in Ihrer Wohnung oder in eventuell damit in Verbindung
stehender Wohneinheiten muss unbedingt die erforderliche
Mindestluftmenge ungehindert zum Ofen strömen können.
Bei Bedarf besteht aber die Möglichkeit dem Ofen über den
Außenluftanschluss (Ø100mm) externe Verbrennungsluft
zuzuführen ( siehe Bild Seite 4 unter Punkt 5.2).
Achtung! Der Kaminofen darf nicht im gemeinsamen Betrieb
von kontrollierten Wohnungsbe- und Entlüftungsanlagen in
Betrieb genommen werden.
Der Betrieb von Öfen wird nicht gefährdet, wenn die Anlagen
nur Luft innerhalb eines Raumes umwälzen oder die Anlagen
Sicherheitseinrichtungen haben, die Unterdruck im
Aufstellungsraum selbsttätig und zuverlässig verhindern. Bitte
klären Sie die ausreichende Verbrennungsluftzufuhr unbedingt
mit Ihrem Schornsteinfegermeister (Kaminkehrermeister,
Rauchfangkehrermeister) ab.
Durch den Abbrand von Brennmaterialien wird Wärmeenergie
frei, die zu einer starken Erhitzung der Oberflächen des
Heizgerätes (Türen, Tür- und Bediengriffe, Sichtfenster-
scheiben, Seitenwände, Vorderwand, Rauchrohre) führt. Die
Berührung dieser Teile ohne entsprechende
Hitzeschutzhandschuhe ist zu vermeiden! Ein
Hitzeschutzhandschuh wird mit dem Kaminofen ausgeliefert.
Tragen Sie beim Beheizen Ihres Kaminofens keine weiten oder
leicht brennbaren Kleidungsstücke!
Machen Sie Kinder auf diese Gefahren aufmerksam und halten
Sie sie während des Heizbetriebes von der Feuerstätte fern.
Wird falscher oder zu feuchter Brennstoff verwendet, kann es
aufgrund von Ablagerungen im Schornstein zu einem
Schornsteinbrand kommen. Verschließen Sie sofort alle
Luftöffnungen im Ofen und informieren Sie die Feuerwehr.
Nach dem Ausbrennen des Schornsteines diesen vom Fachmann
auf Risse bzw. Undichtheiten überprüfen lassen.
3. Daten zur Berechnung der Schornsteinab-
messung nach DIN 4705 Teil 2
Die Daten zur Berechnung der Schornsteinabmessungen nach
DIN 4705 Teil 2 finden Sie auf dem beigelegten Geräteblatt.
4. Aufstellung des Kaminofens und Anschluß an den
Schornstein
Die Verpackung Ihres neuen Kaminofens schützt diesen optimal
gegen Beschädigung. Beim Transport können jedoch trotzdem
Schäden am Ofen oder Zubehör entstanden sein. Bitte prüfen Sie
daher Ihren Kaminofen nach dem Auspacken auf Schäden und
Vollständigkeit! Melden Sie Mängel umgehend Ihrem
Ofenfachhändler!
Bemerkung: Lose oder aus der Verankerung gerutschte
Zugumlenkplatten o.ä. sind keine Mängel (siehe Kapitel 5.2.
Erste Inbetriebnahme Ihres Kaminofens).
Die Verpackung ihres Kaminofens ist weitgehend umwelt-
neutral. Das Holz der Verpackung ist nicht oberflächenbehandelt
und kann zerkleinert verheizt werden. Der Karton und die Folien
können problemlos der kommunalen Reststoffverwertung
zugeführt werden.
Zum Anschluß an den Kamin sollte ein Rauchrohr aus 2 mm
dickem Stahlblech verwendet werden.
Das Rauchrohr muß sowohl mit dem Rauchgasstutzen als auch
mit dem Schornstein fest und dicht verbunden werden. Diese
feste und dichte Verbindung ist auch für die Rauchrohrelemente
untereinander zwingend notwendig. Es ist unbedingt darauf zu
achten, dass das Rauchrohr nicht in den freien Querschnitt des
Schornsteines hineinragt. Zur Einführung in den Schornstein
wird die Verwendung eines Mauerfutters empfohlen.
Bei längerer Abgasrohrführung müssen waagrechte Strecken
und Verengungen vermieden werden; es empfiehlt sich eine in
Richtung Schornstein ansteigende Verrohrung. Bei geringem
Kaminzug raten wir, den Ofen über ein mindestens als 1 m
langes senkrechtes Rohrstück anzuschließen.
Sicherheitsabstände (Mindestabstände):
Bei der Aufstellung des Kaminofens müssen grundsätzlich die
behördlich angeordneten Brandschutzbestimmungen befolgt
werden. Fragen Sie diesbezüglich Ihren Bezirks-
schornsteinfegermeister bzw. Bezirkskaminkehrermeister.
Als Mindestentfernung von brennbaren oder
temperaturempfindlichen Materialien
(z.B. Möbel, Tapete, Holzverkleidung)
bzw. von tragenden Wänden muß
folgendes eingehalten werden (siehe
Zeichnung Seite 4):
A 10 cm zur Rückwand,
B 12 cm zu den Seitenwänden und
C 80 cm im Strahlungsbereich.
Im Strahlungsbereich (C) des Sichtfensters dürfen
im Abstand von 80 cm keine brennbaren
Bauteile und Möbel aufgestellt werden. Die Mindestabstände zu
brennbaren Bauteilen und Möbel sind auf dem Typenschild
angegeben und dürfen nicht unterschritten werden.
Bei brennbaren oder temperaturempfindlichen Fußbelägen muß
das Gerät auf eine nicht brennbare Bodenschutzplatte (z.B.
Stahlblech, Glas) gestellt werden (siehe Zeichnung Seite 4).