Wissenswertes
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Technische Daten
Dieser Videorecorder entspricht den Sicher-
heitsbestimmungen nach VDE 0860 und somit
den internationalen Sicherheitsvorschriften IEC
65 bzw. CEE 1.
Das Produkt stimmt mit den Anforderungen der
Richtlinie 89/336/EWG und 73/23/EWG überein.
Auf keinen Fall dürfen Sie den Recorder öffnen.
Für Schäden, die durch unsachgemäße Eingriffe
entstehen, übernimmt der Hersteller keine Garantie.
FS-Norm: CCIR, PAL B/G/H, 625 Zeilen
CCIR, SECAM B/G, 625 Zeilen
System: VHS
Netzspannung: 220 … 240 V
~, 50 Hz
Gewicht: ca. 5,4 kg
Leistungsaufnahme:
– bei Aufnahme: ca. 18 W
– im EE-Betrieb: 15 W
– Stand by
Modulator ausgeschaltet: <1W
Betriebslage: waagrecht
Umgebungstemperatur: +10°C bis +35°C
Relative Luftfeuchte: bis zu 80%
Umspulzeit bei
Vor-/Rücklauf: mit E 180-Cassette
typisch 95 Sekunden
2 Euro-AV-Buchsen: 21-polig
(DIN/EN 50049)
Antennen-
Eingangsbuchse: Koaxial B, Eingang 75 Ω
(DIN 45325)
Antennen-
Ausgangsbuchse: Koaxial S, Ausgang 75 Ω
(DIN 45325)
Audio-Buchsen:
R
ň L 2 Cinch
R
Ň L 2 Cinch
Satelliten-Steuerbuchse: Cinch
Video-Buchse: Cinch
VIDEO IN
Audio-Buchsen: Cinch
AUDIO IN
Beigepacktes Zubehör:
Komfort-Fernbedienung RP 500
Kompakt-Fernbedienung RP 7
4 Batterien, 1,5 V–, Typ Micro R03P
Megalogic EURO-AV-Kabel
HF-(Antennen) Verbindungskabel
Netzkabel
Bedienungsanleitung
Das komplette Zubehör-Programm finden Sie in
der »GRUNDIG-REVUE«, die im Fachhandel für
Sie bereitliegt.
Änderungen und Irrtümer vorbehalten!
In der Bundesrepublik Deutschland
sind folgende rechtliche
Vorschriften zu beachten:
1. Videorecorder mit Fernsehempfangsteil sind gebührenpflichtige Rund-
funkempfangsgeräte, die bei der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) der
Rundfunkanstalten anzumelden sind:
Anschrift:
Gebühreneinzugszentrale der Rundfunkanstalten,
Freimersdorfer Weg 6, Postfach 100 850, 50829 Köln 1.
Eine Anmeldung ist für ausschließlich privat betriebene Videorecorder
nicht erforderlich, wenn der Rundfunkteilnehmer für seinen Haushalt
bereits ein Fernsehgerät angemeldet hat. Im geschäftlichen Bereich ist
jeder einzelne Videorecorder gebührenpflichtig und anzumelden. Aus-
künfte erteilen im Zweifel die GEZ und die Rundfunkanstalten.
2. Das Urhebergesetz gestattet Aufzeichnungen von Fernsehsendungen zu
privaten oder zu sonstigem eigenen Gebrauch. Öffentliche Wiedergabe
oder Verbreitung von mitgeschnittenen Fernsehsendungen ist nicht
erlaubt, verpflichtet zu Schadenersatz und ist ggf. strafbar. Hierfür
müßten vorab die Rechte insbesondere der Rundfunkanstalten und der
Verwertungsgesellschaften (GEMA, GVL, VG-Wort usw.) eingeholt wer-
den. Auskünfte und Merkblätter erhalten Sie von den Rundfunkan-
stalten.
3. § 47 Schulfunksendungen
Schulen sowie Einrichtungen der Lehrerbildung und der Lehrer-
fortbildung dürfen einzelne Vervielfältigungsstücke von Werken, die
innerhalb einer Schulfunksendung gesendet werden, durch Übertrag-
ung der Werke auf Bild- oder Tonträger herstellen. Das gleiche gilt für
Heime der Jugendhilfe und die staatlichen Landesbildstellen oder ver-
gleichbare Einrichtungen in öffentlicher Trägerschaft.
Die Bild- oder Tonträger dürfen nur für den Unterricht verwendet
werden. Sie sind spätestens am Ende des auf die Übertragung der
Schulfunksendung folgenden Schuljahres zu löschen, es sei denn, daß
dem Urheber eine angemessene Vergütung gezahlt wird.
Übersicht der Code-Zahlen
Code Bedeutung Anzuwenden für
die Funktion
auf Seite …
8501 Wählt 42
Dauerlauf-Funktion
8510 Vertikal-Impuls –
Eintastung aus
8511 Vertikal-Impuls 19
Eintastung ein
8513 Schaltspannung ”EIN” 37
(für das Fernsehgerät)
8514 Schaltspannung ”AUS” 37
(für das Fernsehgerät)
8546 Anpassen an Fernseh- 10
gerät mit 50 Hz-Technik
8547 Anpassen an Fernseh- 10
gerät mit 100 Hz-Technik