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Nach Ablauf der Garantiezeit haben Sie ebenfalls die Möglichkeit,
das defekte Gerät zwecks Reparatur an die Servicestelle zu sen-
den. Nach Ablauf der Garantiezeit anfallende Reparaturen sind
kostenpflichtig.
Die Garantiezeit beträgt 3 Jahre und beginnt am Tag des Kaufs
bzw. am Tag der Übergabe der Ware. Für die Geltendmachung
von Garantieansprüchen sind die Vorlage des Kassabons sowie die
Ausfüllung der Garantiekarte dringend erforderlich. Bitte bewahren
SiedenKassabonunddieGarantiekartedaherauf!
Der Hersteller garantiert die kostenfreie Behebung von Mängeln,
die auf Material- oder Fabrikationsfehler zurückzuführen sind,
nach Wahl des Herstellers durch Reparatur, Umtausch oder Geld-
rückgabe. Die Garantie erstreckt sich nicht auf Schäden, die durch
einen Unfall, durch ein unvorhergesehenes Ereignis (z. B. Blitz,
Wasser, Feuer etc.), unsachgemäße Benützung oder Transport,
Missachtung der Sicherheits- und Wartungsvorschriften oder
durch sonstige unsachgemäße Bearbeitung oder Veränderung
verursacht wurden. Die gesetzliche Gewährleistungspflicht des
Übergebers wird durch diese Garantie nicht eingeschränkt. Die
Garantiezeit kann nur verlängert werden, wenn dies eine gesetz-
liche Norm vorsieht. In den Ländern, in denen eine (zwingende)
Garantie und/oder eine Ersatzteillagerhaltung und/oder eine
Schadenersatzregelung gesetzlich vorgeschrieben sind, gelten die
gesetzlich vorgeschriebenen Mindestbedingungen.
GARANTIEKARTE GARANTIEKARTE