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Aufbewahrung
WARNUNG: Ziehen Sie immer zuerst den Netzstecker aus der Steckdose und reinigen Sie
das Gerät und alle Bauteile, wenn Sie das Gerät längere Zeit nicht benutzen wollen. Entfernen
Sie dabei auch den Schleifstaub aus dem Gerät (siehe: Pflege und Reinigung).
Bewahren Sie das Gerät stets an einem sauberen, trockenen und frostfreien Ort auf, an dem es
gegen übermäßige Belastungen (Herunterfallen, Stöße, Feuchtigkeit, Frost, direktes Sonnenlicht)
geschützt und für kleine Kinder unzugänglich ist. Legen Sie keine schweren oder harten
Gegenstände auf das Gerät. Niemals Fremdkörper in die Schlitze des Geräts stecken.
Behandeln Sie das Netzkabel mit Vorsicht. Niemals das Netzkabel knicken, verknoten oder
irgendwelche harten oder schweren Gegenstände darauf stellen. Niemals am Netzkabel zie-
hen oder reißen oder das Netzkabel um das Gerät wickeln.
Fassen Sie das Gerät mit beiden Händen am Aluminiumgehäuse an und stellen Sie es auf eine
geeignete Oberfläche, von der es nicht herunter fallen kann und zu der kleine Kinder keinen
Zugang haben. Achten Sie darauf, dass das Netzkabel nicht herunter hängt.
Entsorgungshinweise
Das Gerät muss entsprechend den örtlichen Bestimmungen zur Entsorgung von Elektroschrott ent-
sorgt werden. Informieren Sie sich gegebenenfalls bei Ihrem örtlichen Entsorgungsunternehmen.
Information und Service
Weitere Informationen erhalten Sie im Internet unter www.gastroback.de.
Wenden Sie sich mit Problemen, Fragen und Wünschen gegebenenfalls an:
Gastroback Kundenservice, Tel.: 04165/2225-0 oder per E-Mail: info@gastroback.de
Gewährleistung/Garantie
Wir gewährleisten für alle Gastroback-Elektrogeräte, dass sie zum Zeitpunkt des Kaufes
mangelfrei sind. Nachweisliche Fabrikations- oder Materialfehler werden unter Ausschluss
weitgehender Ansprüche und innerhalb der gesetzlichen Frist kostenlos ersetzt oder behoben.
Ein Gewährleistungsanspruch des Käufers besteht nicht, wenn der Schaden an dem Gerät auf
unsachgemäße Behandlung, Überlastung oder Installationsfehler zurückgeführt werden kann.
Ohne unsere schriftliche Einwilligung erfolgte technische Eingriffe von Dritten führen zum
sofortigen Erlöschen des Gewährleistungsanspruchs.
Der Käufer muss zur Geltendmachung des Anspruchs den Original-Kaufbeleg vorlegen und
trägt im Gewährleistungsfall die Kosten und das Risiko des Transportes.