9 Gewährleistung
9.1 Garantiebedingungen
GARDENA garantiert die Funktionsfähigkeit dieses
Produkts für einen Zeitraum von zwei Jahren (ab dem
Kaufdatum). Die Garantie umfasst gravierende Material-
und Herstellungsfehler. In der Garantiezeit wird das
Produkt kostenlos ersetzt bzw. repariert, wenn folgende
Bedingungen erfüllt sind:
• Der Mähroboter und die Ladestation dürfen nur in
Übereinstimmung mit den Anweisungen dieser
Bedienungsanleitung verwendet worden sein. Diese
Hersteller-Garantie berührt die gegenüber dem
Händler / Verkäufer bestehenden
Gewährleistungsansprüche nicht.
• Es darf vom Endbenutzer bzw. von nicht
berechtigten Dritten kein Versuch unternommen
werden, das Gerät zu reparieren.
Nicht von der Garantie abgedeckt sind beispielsweise
folgende Schäden:
• Schäden durch eingedrungenes Wasser aufgrund
der Verwendung eines Hochdruckreinigers oder
durch das Eintauchen in Wasser, zum Beispiel,
wenn sich bei starkem Regen Pfützen bilden.
• Schäden durch Blitzschlag.
• Schäden durch nicht ordnungsgemäße Lagerung
der Batterie oder durch falschen Umgang mit der
Batterie.
• Schäden aufgrund der Nichtverwendung einer
Originalbatterie von GARDENA.
• Schäden, die durch die Verwendung von Nicht-
Originalersatzteilen und Zubehör von GARDENA,
wie Klingen und Installationsmaterial, entstanden
sind.
• Schäden am Schleifenkabel.
• Schäden durch nicht-autorisierte Änderungen oder
Eingriffe in das Gerät oder Netzteil.
Die Klingen und Räder sind Verschleißteile und fallen
nicht unter den Geltungsbereich dieser Garantie.
Sollten Sie eine Störung Ihres GARDENA-Mähroboters
feststellen, setzen Sie sich bitte mit dem GARDENA-
Kundenservice in Verbindung, um weitere Informationen
zur Lösung des Problems zu erhalten. Bitte halten Sie
die Quittung und die Seriennummer des Mähroboters
bereit, wenn Sie mit dem GARDENA-Kundenservice
Kontakt aufnehmen.
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