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bitte auch die maximal zulässige Tragfä-
higkeit des Gepäckträgers sowie das zu-
lässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs
(siehe Kap. 23 „Technische Daten“).
Wenn Sie ein E-Bike der TX-Serie fah-
ren, dürfen Sie keine Kindersitze auf den
Gepäckträger montieren, da diese nicht
dafür zugelassen sind.
Bitte informieren Sie sich über die lan-
desspezischen Vorschriften bezüglich
Mindestalter des Fahrers sowie Min-
dest- und Maximalalter für das mitge-
führte Kind.
Verwenden Sie ausschliesslich Kin-
dersitze, die den jeweils geltenden
rechtlichen Anforderungen entspre-
chen. Die Verwendung von nicht zu-
gelassenen Kindersitzen kann zu
schwersten Stürzen und Verletzun-
gen führen.
Achten Sie darauf, dass die Füsse
des Kindes im Kindersitz sicher abge-
stützt sind.
Sie dürfen Kinder niemals unbeauf-
sichtigt im Kindersitz eines abge-
stellten E-Bikes allein lassen. Sollte
das E-Bike umfallen, kann das Kind
schwer verletzt werden.
Der Kindersitz darf nicht am Lenker,
am Rahmen oder an der Sattelstütze
befestigt werden. Das E-Bike lässt
sich sonst nicht mehr sicher lenken.
Wenn Sie ein Kind in einem Kindersitz
hinter dem Sattel mitnehmen, benut-
zen Sie keine gefederten Sättel. Das
Kind kann sich die Finger einklemmen.
Verhindern Sie, dass das Kind mit den
Fingern zwischen die Wicklungen von
Spiralfedern greifen kann, indem Sie
die Federn unter der Sitzäche voll-
ständig umwickeln oder abdecken.
Gleiches gilt für Parallelogramm-Sat-
telstützen! Die sich bewegenden He-
bel der Federsattelstütze sind gefähr-
lich! Verhindern Sie, dass das Kind
hineingreifen kann.
Das Kind muss im Kindersitz immer
angegurtet sein. Ansonsten besteht
die Gefahr, dass es herausfällt und
sich schwer verletzt.
Kinder sollten immer einen gut sitzen-
den Fahrradhelm tragen, um das Risi-
ko von Kopfverletzungen bei Stürzen
zu verringern.
Das Fahrverhalten Ihres E-Bikes verän-
dert sich negativ, wenn Sie mit einem
Kindersitz fahren. Das zusätzliche Ge-
wicht kann das E-Bike ins Schlingern
bringen. Sie benötigen zum Anhalten ei-
nen deutlich längeren Bremsweg. Üben
Sie das Fahren mit Last im Kindersitz vor
Antritt der ersten Fahrt auf einem ruhi-
gen, unbefahrenen Gelände. Richten Sie
Ihre Fahrweise entsprechend darauf aus.
Das maximal zulässige Gesamtgewicht des Fahr-
zeugs und die maximale Tragfähigkeit des Gepäck-
trägers dürfen auch beim Transport von Kindern im
Kindersitz nicht überschritten werden (siehe Kap.
23 „Technische Daten“). Andernfalls besteht die
Gefahr von Schäden an Gepäckträger und Rah-
men sowie von schweren Unfällen und Stürzen.
19.2 Fahrradanhänger und
Kinderanhänger
Informieren Sie sich über die für Sie gelten-
de nationale Rechtspraxis, bevor Sie einen
Anhänger, z.B. zum Transport von Kindern,
einsetzen! Benutzen Sie nur Anhänger, die
den Anforderungen der jeweiligen nationa-
len Rechtspraxis entsprechen. Die Verwen-
dung von Anhängern kann zu schwersten
Stürzen und Verletzungen führen.
In Deutschland ist es nicht erlaubt, mit
einem schnellen E-Bike einen Kinderan-
hänger zu ziehen, in dem ein Kind sitzt.
Sorgen Sie für zusätzliche Sicherheit, wenn Sie mit
einem Kinderanhänger fahren! Nutzen Sie weithin
sichtbare, farbige Wimpel und zusätzliche Be-
leuchtungselemente! Setzen Sie nur geprüfte und
zugelassene Anhänger und Sicherungsartikel ein!
Das Fahrverhalten des FLYER E-Bikes
wird durch die Verwendung eines An-
hängers ungünstig beeinusst. Richten
Sie Ihre Fahrweise entsprechend dar-
auf aus. Andernfalls besteht die Ge-
fahr, dass der Anhänger umkippt oder
abreisst, was zu schwersten Stürzen
und Unfällen führen kann.
Mit einem Anhänger ist Ihr FLYER viel
länger, als Sie es gewohnt sind. Üben
Sie auf einem sicheren Gelände das
Anfahren, Abbremsen, das Fahren
von Kurven und Gefällen mit einem
unbeladenen Anhänger.
In das höchstzulässige Gesamtge-
wicht des Fahrzeugs ist auch das
Gewicht des Anhängers inklusive Zu-
ladung einzurechnen.
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