10. INFORMATION ZUR
ORDNUNGSGEMÄSSEN
ENTSORGUNG ELEKTRISCHER UND
ELEKTRONISCHER ALTGERÄTE
Am Ende seiner Nutzzeit
darf das Produkt NICHT
zusammen mit dem
Hausmüll beseitigt werden.
Es kann zu den eigens
von den örtlichen
Behörden eingerichteten Sammelstellen
oder zu den Fachhändlern, die einen
Rücknahmeservice anbieten, gebracht
werden. Die getrennte Entsorgung eines
Haushaltsgerätes vermeidet mögliche
negative Auswirkungen auf die Umwelt
und die Gesundheit, die durch eine
nicht vorschriftsmäßige Entsorgung
bedingt sind. Zudem ermöglicht sie die
Wiederverwertung der Bestandteile des
Gerätes, was wiederum eine bedeutende
Einsparung an Energie und Ressourcen mit
sich bringt.
Zum Unterstreichen der Verpflichtung zur
Mitwirkung bei der getrennten Entsorgung
ist auf dem Produkt ein Hinweissymbol
dafür angebracht, dass dieses Produkt
nicht in üblichen Hausmüllcontainern
entsorgt werden darf.
Für weitere Informationen wenden Sie
sich bitte an die örtliche Verwaltung oder
an den Händler, bei dem Sie das Produkt
erworben haben.
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