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Der im Innenraum des Kühlschranks befindliche Temperaturregler
regelt die Temperatur. Zum Einstellen des Temperaturreglers dre-
hen Sie das Einstellrad rechts vom Behälter. Steht der
Temperaturregler auf 0, ist das Gerät abgeschaltet. Wir empfehlen,
den Regler auf eine mittlere Position – 2 oder 3 – einzustellen.
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GEBRAUCH DES KÜHLSCHRANKS
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• Stellen Sie keine warmen Speisen und stellen flüssige
Lebensmittel unbedingt in geschlossenen Behältnissen in den
Kühlschrank.
• Stellen Sie NIEMALS flüchtige, entzündliche und explosionsfä-
hige Flüssigkeiten wie Lösungsmittel, Alkohol, Aceton und Benzin
in den Kühlschrank, anderenfalls besteht Explosionsgefahr.
• Bewahren Sie Fleisch und Fisch eingewickelt auf, um Gerüche zu
vermeiden.
• Sorgen Sie für ausreichend Abstand zwischen den
Lebensmitteln, damit die Luft dazwischen ungestört zirkulieren
kann. Beim Einräumen vermeiden Sie, dass sich die Lebensmittel
berühren.
• Stellen Sie sicher, dass die Lebensmittel die kalte Hinterwand des
Kühlschranks nicht berühren. Dafür sind die Böden mit einem
Anschlag versehen.
• Die Tür sollte nicht länger offen stehen, als unbedingt erforder-
lich.
Das Gefrierfach dient zur Aufbewahrung von Tiefkühlprodukten,
Einfrierung frischer Lebensmittel und Herstellung von Eiswürfeln.
Frieren Sie nicht zu große Mengen Lebensmittel auf einmal ein. Je
schneller ein Lebensmittel eingefroren wird, desto länger bewahrt er
seine Eigenschaften. Wickeln Sie die Lebensmittel vor dem
Einfrieren ein, damit sie ihre Frische und Eigenschaften bewahren
und die anderen Produkte nicht beeinträchtigen.
Die Aufbewahrungsdauer von Tiefkühlkost und Gefrierkost hängt
von der Lebensmittelart ab. Beachten Sie die Hinweise auf ihrer
Verpackung. Stellen Sie keine Flaschen und keine Getränkedosen in
das Tiefkühlfach. Sie können bersten, wenn ihr Inhalt gefriert.
Getränke mit hohem Karbonatgehalt können sogar explodieren!
Bewahren Sie NIEMALS Limonade, Fruchtsaft, Bier, Wein, Sekt usw.
im Gefrier-/Tiefkühlfach auf.
Das Tiefkühlfach dient zur Aufbewahrung von Tiefkühlprodukten
während einer maximalen Dauer von 2 Wochen und zur Herstellung
von Eiswürfeln.
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