DE
TK810-7.1 Version E1.3 DE 01/2015 Seite 24 von 26
Bei gewerblicher Nutzung (z.B. in Hotels, Kantinen), oder bei Gemeinschaftsnutzung
durch mehrere Haushalte, beträgt die Garantie 12 Monate ab Kaufdatum (Kaufbeleg
ist vorzulegen). Während den ersten 6 Monaten werden Mängel am Gerät unentgelt-
lich beseitigt, Voraussetzung ist, dass das Gerät ohne besonderen Aufwand für Repa-
raturen zugänglich ist. In den weiteren 6 Monaten ist der Käufer verpflichtet nachzu-
weisen, dass der Mangel bereits bei Lieferung bestand.
Durch die Inanspruchnahme der Garantie verlängert sich die Garantie weder für das
Gerät, noch für die neu eingebauten Teile.
Umfang der Mängelbeseitigung
Innerhalb der genannten Fristen beseitigen wir alle Mängel am Gerät, die nachweisbar
auf mangelhafte Ausführung oder Materialfehler zurückzuführen sind. Ausgewechselte
Teile gehen in unser Eigentum über.
Ausgeschlossen sind:
Normale Abnutzung, vorsätzliche oder fahrlässige Beschädigung, Schäden, die durch
Nichtbeachtung der Gebrauchsanweisung, unsachgemäße Aufstellung, bzw. Installa-
tion oder durch Anschluss an falsche Netzspannung entstehen, Schäden aufgrund von
chemischer bzw. elektrothermischer Einwirkung oder durch sonstige anormale Um-
weltbedienungen, Glas- Lack- oder Emailleschäden und evtl. Farbunterschiede, sowie
defekte Glühlampen. Wir erbringen auch dann keine Leistungen, wenn – ohne unsere
besondere, schriftliche Genehmigung – von nicht ermächtigten Personen am Exquisit -
Gerät Arbeiten vorgenommen oder Teile fremder Herkunft verwendet wurden. Diese
Einschränkung gilt nicht für mangelfreie, durch einen qualifizierten Fachmann mit un-
seren Originalteilen durchgeführte Arbeiten zur Anpassung des Gerätes an die techni-
schen Schutzvorschriften eines anderen EU-Landes.
Geltungsbereich
Unsere Garantie gilt für Geräte, die in einem EU-Land oder CH erworben wurden und
die in der Bundesrepublik Deutschland, Schweiz oder Österreich in Betrieb sind.
Für Geräte, die in einem EU-Land oder der Schweiz erworben und in ein anderes EU-
Land oder der Schweiz gebracht wurden, werden Leistungen im Rahmen der jeweils
landesüblichen Garantiebedienungen erbracht. Eine Verpflichtung zur Leistung der
Garantie besteht nur dann, wenn das Gerät den technischen Vorschriften des Landes,
in dem der Garantieanspruch geltend gemacht wird, entspricht.