Garantiebedingungen
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Garantiebedingungen
Als Käufer eines Exquisit-Gerätes stehen Ihnen die gesetzlichen
Gewährleistungen aus dem Kaufvertrag mit Ihrem Händler zu. Zusätzlich
räumen wir Ihnen eine Garantie zu den folgenden Bedingungen ein:
Leistungsdauer
Die Garantie läuft 24 Monate ab Kaufdatum (Kaufbeleg ist vorzulegen).
Während der ersten 6 Monate werden Mängel am Gerät unentgeltlich
beseitigt. Voraussetzung ist, dass das Gerät ohne besonderen Aufwand für
Reparaturen zugänglich ist. In den weiteren 18 Monaten ist der Käufer
verpflichtet nachzuweisen, dass der Mangel bereits bei Lieferung bestand.
Bei gewerblicher Nutzung (z. B. in Hotels, Kantinen) oder bei
Gemeinschaftsnutzung durch mehrere Haushalte, beträgt die Garantie 12
Monate ab Kaufdatum (Kaufbeleg ist vorzulegen). Während der ersten 6
Monate werden Mängel am Gerät unentgeltlich beseitigt. Voraussetzung
ist, dass das Gerät ohne besonderen Aufwand für Reparaturen zugänglich
ist. In den weiteren 6 Monaten ist der Käufer verpflichtet nachzuweisen,
dass der Mangel bereits bei Lieferung bestand.
Durch die Inanspruchnahme der Garantie verlängert sich die Garantie
weder für das Gerät, noch für die neu eingebauten Teile.
Umfang der Mängelbeseitigung
Innerhalb der genannten Fristen beseitigen wir alle Mängel am Gerät, die
nachweisbar auf mangelhafte Ausführung oder Materialfehler
zurückzuführen sind. Ausgewechselte Teile gehen in unser Eigentum über.
Ausgeschlossen sind:
Normale Abnutzung, vorsätzliche oder fahrlässige Beschädigung, Schäden,
die durch Nichtbeachtung der Gebrauchsanweisung, unsachgemäße
Aufstellung, bzw. Installation oder durch Anschluss an falsche
Netzspannung entstehen, Schäden aufgrund von chemischer bzw.
elektrothermischer Einwirkung oder durch sonstige anormale
Umweltbedingungen, Glas-, Lack- oder Emailleschäden und evtl.
Farbunterschiede sowie defekte Glühlampen.
Ebenso sind Mängel am Gerät ausgeschlossen, die aufgrund von
Transportschäden zurückzuführen sind. Wir erbringen auch dann keine
Leistungen, wenn – ohne unsere besondere, schriftliche Genehmigung –
von nicht ermächtigten Personen am Exquisit-Gerät Arbeiten
vorgenommen oder Teile fremder Herkunft verwendet wurden. Diese
Einschränkung gilt nicht für mangelfreie, durch eine qualifizierte Fachkraft
mit unseren Originalteilen, durchgeführte Arbeiten zur Anpassung des
Gerätes an die technischen Schutzvorschriften eines anderen EU-Landes.