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Normale Abnutzung, vorsätzliche oder fahrlässige Beschädigung, Schäden, die
durch Nichtbeachtung der Gebrauchsanweisung, unsachgemäße Aufstellung, bzw.
Installation oder durch Anschluß an falsche Netzspannung entstehen, Schäden
aufgrund von chemischer bzw. elektrothermischer Einwirkung oder durch sonstige
anormale Umweltbedienungen. Glas-, Lack- oder Emailleschäden und evtl.
Farbunterschiede, sowie defekte Glühlampen. Wir erbringen auch dann keine
Leistungen, wenn – ohne unsere besondere, schriftliche Genehmigung – von nicht
ermächtigten Personen am Exquisit - Gerät Arbeiten vorgenommen oder Teile
fremder Herkunft verwendet wurden. Diese Einschränkung gilt nicht für mangelfreie,
durch einen qualifizierten Fachmann mit unseren Originalteilen durchgeführte
Arbeiten zur Anpassung des Gerätes an die technischen Schutzvorschriften einen
anderen EU-Landes.
3. Geltungsbereich
Unsere Garantie gilt für Geräte, die in einem EU-Land oder CH erworben wurden
und die in der Bundesrepublik Deutschland, Schweiz oder Österreich in Betrieb sind.
Für Geräte, die in einem EU-Land oder Schweiz erworben und in ein anderes EU-
Land oder Schweiz gebracht wurden, werden Leistungen im Rahmen der jeweils
landesüblichen Garantiebedienungen erbracht. Eine Verpflichtung zur Leistung der
Garantie besteht nur dann, wenn das Gerät den technischen Vorschriften des
Landes, in dem der Garantieanspruch geltend gemacht wird, entspricht.
Für Reparaturaufträge außerhalb der Garantiezeit gilt:
- Wird ein Gerät repariert, sind die Reparaturrechnungen sofort fällig und ohne
Abzug zu bezahlen.
- Wird ein Gerät überprüft bzw. eine angefangene Reparatur nicht zu Ende
geführt, werden Anfahrt- und Arbeitspauschalen berechnet. Die Beratung
durch unser Kundenberatungszentrum ist unentgeltlich.
März 2010
GGV Handelsgesellschaft mbH & Co. KG, Postfach 1220; 41552 Kaarst