Montage
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3 Montage
Gerät auspacken
Die Verpackung muss unbeschädigt
sein. Das Gerät auf Transportschäden
überprüfen. Ein beschädigtes Gerät auf
keinen Fall anschließen. Wenden Sie
sich im Schadensfall an den
Lieferanten.
Transportschutz entfernen
Das Gerät ist für den Transport
geschützt. Alle Verpackungsteile,
Folien und Klebebänder entfernen.
Kleberückstände können mit
Reinigungsbenzin entfernt werden. Alle
Klebebänder und Verpackungsteile
auch aus dem Inneren des Gerätes
entfernen.
Transporthinweise
Originalkarton und
Verpackungsformteile aufbewahren.
Das Gerät nur in der
Originalverpackung transportieren.
Das Gerät nur verpackt transportieren,
um Personen- und Sachschäden zu
vermeiden.
Bevor Sie das Gerät montieren:
Lesen Sie dieses Kapitel vor der
Montage sorgfältig durch und
beachten Sie die Montageanleitung.
Befolgen Sie die
Sicherheitshinweise.
Führen Sie die Montage wie
beschrieben durch.
Die Montage nur durch
qualifiziertes Fachpersonal
durchführen lassen.
Bei Arbeiten in der Höhe ist für
einen sicheren Stand zu sorgen (z.
B. standfeste Stehleiter).
Das Kochfeld und andere
berührbare Teile müssen vor der
Montage abgekühlt sein.
Die Folie und andere Teile der
Verpackung sind für Kinder
unzugänglich aufzubewahren.
Das Lüftergehäuse darf niemals
geöffnet werden.
3.1 Anforderungen an den
Montageort
Lebensgefahr durch
unsachgemäße Montage.
Die Nichtbeachtung der
Umgebungsbedingungen kann zu
gefährlichen Situationen führen, z. B.
im Umgang mit Strom oder Gas.
Stellen Sie sicher, dass die
Anforderungen an den Montageort
unbedingt eingehalten werden.
Keine Montage in
explosionsgefährdeten
Umgebungen.
Bei gleichzeitiger Verwendung einer
raumluftabhängigen Brennstelle (z.
B. Kamin) im selben Luftverbund:
o Eine Sicherheitseinrichtung ist
unbedingt erforderlich.
o Die Sicherheitseinrichtung (z. B.
Unterdruckwächter P4, geprüft
nach DIN 18841:2005-12 TÜV
und nach DVGW-VP121) muss
verhindern, dass Gase in den
Raum gezogen werden.
o Eine Genehmigung zur
Inbetriebnahme (z. B. durch
Schornsteinfeger) muss
vorliegen.
Die Montage ist nur zulässig an
tragfähigen Gebäudeteilen
(Massivbau).
Sollte ein Wanddurchbruch
erforderlich sein, ist zu beachten,
dass der Wanddurchbruch die
Gebäudestatik beeinflusst. Es
besteht Einsturzgefahr. Die
Durchführung ist nur durch einen
Fachbetrieb zulässig.