KB01-4.2 G
DE
Seite 20 von 22 Version E.3.0 09/2016
17 Allgemeine Garantiebedingungen
Garantiebedingungen
Als Käufer eines Exquisit – Gerätes stehen Ihnen die gesetzlichen Gewährleistungen
aus dem Kaufvertrag mit Ihrem Händler zu. Zusätzlich räumen wir Ihnen eine Garantie
zu den folgenden Bedingungen ein:
Leistungsdauer
Die Garantie läuft 12 Monate ab Kaufdatum (Kaufbeleg ist vorzulegen). Während den
ersten 6 Monaten werden Mängel am Gerät unentgeltlich beseitigt, Voraussetzung ist,
dass das Gerät ohne besonderen Aufwand für Reparaturen zugänglich ist. In den
weiteren 6 Monaten ist der Käufer verpflichtet nachzuweisen, dass der Mangel bereits
bei Lieferung bestand.
Durch die Inanspruchnahme der Garantie verlängert sich die Garantie weder für das
Gerät, noch für die neu eingebauten Teile.
Umfang der Mängelbeseitigung
Innerhalb der genannten Fristen beseitigen wir alle Mängel am Gerät, die nachweisbar
auf mangelhafte Ausführung oder Materialfehler zurückzuführen sind. Ausgewechselte
Teile gehen in unser Eigentum über.
Ausgeschlossen sind:
Normale Abnutzung, vorsätzliche oder fahrlässige Beschädigung, Schäden, die durch
Nichtbeachtung der Gebrauchsanweisung, unsachgemässe Aufstellung, bzw.
Installation oder durch Anschluss an falsche Netzspannung entstehen, Schäden,
aufgrund von chemischer, bzw. elektrothermischer Einwirkung oder durch sonstige
anormale Umweltbedingungen, Glas-, Lack- oder Emailleschäden und evtl.
Farbunterschiede sowie defekte Glühlampen. Ebenso sind Mängel am Gerät
ausgeschlossen, wenn diese auf Transportschäden zurückzuführen sind. Wir
erbringen auch dann keine Leistungen, wenn – ohne unsere besondere, schriftliche
Genehmigung – von nicht ermächtigten Personen am Exquisit - Gerät Arbeiten
vorgenommen oder Teile fremder Herkunft verwendet wurden. Diese Einschränkung
gilt nicht für mangelfreie, durch einen qualifizierten Fachmann mit unseren
Originalteilen, durchgeführte Arbeiten zur Anpassung des Gerätes an die technischen
Schutzvorschriften eines anderen EU-Landes.
Geltungsbereich
Unsere Garantie gilt für Geräte, die in einem EU-Land erworben wurden und die in der
Bundesrepublik Deutschland, der Österreich in Betrieb sind.