Allgemeine Garantiebedingungen
Seite | 34
Emailleschäden und evtl. Farbunterschiede sowie defekte Glühlampen.
Ebenso sind Mängel am Gerät ausgeschlossen, wenn die aufgrund von
Transportschäden zurückzuführen sind. Wir erbringen auch dann keine Leis-
tungen, wenn – ohne unsere besondere, schriftliche Genehmigung – von
nicht ermächtigten Personen am Exquisit - Gerät Arbeiten vorgenommen o-
der Teile fremder Herkunft verwendet wurden. Diese Einschränkung gilt
nicht für mangelfreie, durch einen qualifizierten Fachmann mit unseren Ori-
ginalteilen, durchgeführte Arbeiten zur Anpassung des Gerätes an die tech-
nischen Schutzvorschriften eines anderen EU-Landes.
Geltungsbereich
Unsere Garantie gilt für Geräte, die in einem EU-Land oder CH erworben
wurden und die in der Bundesrepublik Deutschland, der Schweiz oder Öster-
reich in Betrieb sind.
Für Geräte, die in einem EU-Land oder in der Schweiz erworben und in ein
anderes EU-Land gebracht wurden, werden Leistungen im Rahmen der je-
weils landesüblichen Garantiebedingungen erbracht. Eine Verpflichtung zur
Leistung der Garantie besteht nur dann, wenn das Gerät den technischen
Vorschriften des Landes, in dem der Garantieanspruch geltend gemacht
wird, entspricht.
Für Reparaturaufträge ausserhalb der Garantiezeit gilt:
Wird ein Gerät repariert, sind die Reparaturrechnungen sofort fällig und
ohne Abzug zu bezahlen.
Wird ein Gerät überprüft, bzw. eine angefangene Reparatur nicht zu Ende
geführt, werden Anfahrt- und Arbeitspauschalen berechnet. Die Beratung
durch unser Kundenberatungszentrum ist unentgeltlich.
Im Servicefall oder bei Ersatzteilbestellungen wenden Sie sich bitte
an unseren Kundendienst, siehe Kapitel 7 Zuständige Kundendienst-
adresse.