Garantiebedingungen
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Ebenso sind Mängel am Gerät ausgeschlossen, die aufgrund von
Transportschäden zurückzuführen sind. Wir erbringen auch dann keine
Leistungen, wenn – ohne unsere besondere, schriftliche Genehmigung –
von nicht ermächtigten Personen am Exquisit-Gerät Arbeiten
vorgenommen oder Teile fremder Herkunft verwendet wurden. Diese
Einschränkung gilt nicht für mangelfreie, durch eine qualifizierte Fachkraft
mit unseren Originalteilen, durchgeführte Arbeiten zur Anpassung des
Gerätes an die technischen Schutzvorschriften eines anderen EU-Landes.
Geltungsbereich
Unsere Garantie gilt für Geräte, die in einem EU-Land erworben wurden
und die in der Bundesrepublik Deutschland oder Österreich in Betrieb sind.
Für Geräte, die in einem EU-Land erworben und in ein anderes EU-Land
gebracht wurden, werden Leistungen im Rahmen der jeweils
landesüblichen Garantiebedingungen erbracht. Eine Verpflichtung zur
Leistung der Garantie besteht nur dann, wenn das Gerät den technischen
Vorschriften des Landes, in dem der Garantieanspruch geltend gemacht
wird, entspricht.
Für Reparaturaufträge außerhalb der Garantiezeit gilt:
• Wird ein Gerät repariert, sind die Reparaturrechnungen sofort fällig
und ohne Abzug zu bezahlen.
• Wird ein Gerät überprüft bzw. eine angefangene Reparatur nicht zu
Ende geführt, werden Anfahrts- und Arbeitspauschalen berechnet.
• Die Beratung durch unser Kundenberatungszentrum ist unentgeltlich
(s. Kapitel „Kundendienst“).