Garantiebedingungen
Version E1.0 DE 03/2017 Seite 25 von 27
Transportschäden zurückzuführen sind. Wir erbringen auch dann keine
Leistungen, wenn – ohne unsere besondere, schriftliche Genehmigung – von
nicht ermächtigten Personen am Exquisit - Gerät Arbeiten vorgenommen oder
Teile fremder Herkunft verwendet wurden. Diese Einschränkung gilt nicht für
mangelfreie, durch einen qualifizierten Fachmann mit unseren Originalteilen,
durchgeführte Arbeiten zur Anpassung des Gerätes an die technischen
Schutzvorschriften eines anderen EU-Landes.
Geltungsbereich
Unsere Garantie gilt für Geräte, die in einem EU-Land erworben wurden und
die in der Bundesrepublik Deutschland, oder Österreich in Betrieb sind.
Für Geräte, die in einem EU-Land erworben und in ein anderes EU-Land
gebracht wurden, werden Leistungen im Rahmen der jeweils landesüblichen
Garantiebedingungen erbracht. Eine Verpflichtung zur Leistung der Garantie
besteht nur dann, wenn das Gerät den technischen Vorschriften des Landes,
in dem der Garantieanspruch geltend gemacht wird, entspricht.
Für Reparaturaufträge außerhalb der Garantiezeit gilt:
Wird ein Gerät repariert, sind die Reparaturrechnungen sofort fällig und ohne
Abzug zu bezahlen.
Wird ein Gerät überprüft, bzw. eine angefangene Reparatur nicht zu Ende
geführt, werden Anfahrt- und Arbeitspauschalen berechnet. Die Beratung
durch unser Kundenberatungszentrum ist unentgeltlich.
Im Servicefall oder bei Ersatzteilbestellungen wenden Sie sich bitte an
unseren Kundendienst EGS GmbH Kundentelefon für Deutschland: +49 (0)2944-9716791
GGV Handelsgesellschaft mbH & Co. KG, August-Thyssen-Str. 8, D-41564 Kaarst-Holzbüttgen