Garantiebedingungen
34
unseren Originalteilen, durchgeführte Arbeiten zur Anpassung des Gerätes an die
technischen Schutzvorschriften eines anderen EU-Landes.
Geltungsbereich
Unsere Garantie gilt für Geräte, die in einem EU-Land erworben wurden und die in
der Bundesrepublik Deutschland oder Österreich in Betrieb sind.
Für Geräte, die in einem EU-Land erworben und in ein anderes EU-Land gebracht
wurden, werden Leistungen im Rahmen der jeweils landesüblichen
Garantiebedingungen erbracht. Eine Verpflichtung zur Leistung der Garantie
besteht nur dann, wenn das Gerät den technischen Vorschriften des Landes, in
dem der Garantieanspruch geltend gemacht wird, entspricht.
Für Reparaturaufträge außerhalb der Garantiezeit gilt:
Wird ein Gerät repariert, sind die Reparaturrechnungen sofort fällig und ohne
Abzug zu bezahlen.
Wird ein Gerät überprüft, bzw. eine angefangene Reparatur nicht zu Ende geführt,
werden Anfahrt- und Arbeitspauschalen berechnet. Die Beratung durch unser
Kundenberatungszentrum ist unentgeltlich. Im Servicefall oder bei
Ersatzteilbestellungen wenden Sie sich bitte an unseren Kundendienst