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oder Emailleschäden und evtl. Farbunterschiede sowie defekte Glühlampen.
Ebenso sind Mängel am Gerät ausgeschlossen, wenn die aufgrund von
Transportschäden zurückzuführen sind. Wir erbringen auch dann keine
Leistungen, wenn – ohne unsere besondere, schriftliche Genehmigung – von
nicht ermächtigten Personen am Exquisit - Gerät Arbeiten vorgenommen oder
Teile fremder Herkunft verwendet wurden. Diese Einschränkung gilt nicht für
mangelfreie, durch einen qualifizierten Fachmann mit unseren Originalteilen,
durchgeführte Arbeiten zur Anpassung des Gerätes an die technischen
Schutzvorschriften eines anderen EU-Landes.
Geltungsbereich
Unsere Garantie gilt für Geräte, die in einem EU-Land oder CH erworben
wurden und die in der Bundesrepublik Deutschland, der Schweiz oder
Österreich in Betrieb sind.
Für Geräte, die in einem EU-Land oder in der Schweiz erworben und in ein
anderes EU-Land gebracht wurden, werden Leistungen im Rahmen der
jeweils landesüblichen Garantiebedingungen erbracht. Eine Verpflichtung zur
Leistung der Garantie besteht nur dann, wenn das Gerät den technischen
Vorschriften des Landes, in dem der Garantieanspruch geltend gemacht wird,
entspricht.
Für Reparaturaufträge ausserhalb der Garantiezeit gilt:
Wird ein Gerät repariert, sind die Reparaturrechnungen sofort fällig und ohne
Abzug zu bezahlen.
Wird ein Gerät überprüft, bzw. eine angefangene Reparatur nicht zu Ende
geführt, werden Anfahrt- und Arbeitspauschalen berechnet. Die Beratung
durch unser Kundenberatungszentrum ist unentgeltlich.
Im Servicefall oder bei Ersatzteilbestellungen wenden Sie sich bitte an
unseren Kundendienst
EGS GmbH Kundentelefon für Deutschland: +49 (0)2944-9716791
GGV Handelsgesellschaft mbH & Co. KG, August-Thyssen-Str. 8, D-41564 Kaarst-Holzbüttgen
19. CE-Konformität
Dieses Gerät entspricht zum Zeitpunkt seiner Markteinführung den Anforde-
rungen die in den Richtlinien des Rates zur Angleichung der Rechtsvor-
schriften der Mitgliedsstaaten über die elektromagnetische Verträglichkeit RL
2014/30/EU und über die Verwendung elektrischer Betriebsmittel innerhalb
bestimmter Spannungsgrenzen RL 2014/35/EU festgelegt sind.