EGSP13.1E Version E3.0 DE 07/2014 Seite 40 von 44
15 Allgemeine Garantiebedingungen
Garantiebedingungen
Als Käufer eines Exquisit - Gerätes stehen Ihnen die gesetzlichen Gewährleistungen aus
dem Kaufvertrag mit Ihrem Händler zu. Zusätzlich räumen wir Ihnen eine Garantie zu
den folgenden Bedingungen ein:
Leistungsdauer
Die Garantie läuft 24 Monate ab Kaufdatum (Kaufbeleg ist vorzulegen). Während den
ersten 6 Monaten werden Mängel am Gerät unentgeltlich beseitigt, Voraussetzung ist,
dass das Gerät ohne besonderen Aufwand für Reparaturen zugänglich ist. In den weite-
ren 18 Monaten ist der Käufer verpflichtet nachzuweisen, dass der Mangel bereits bei
Lieferung bestand.
Bei gewerblicher Nutzung (z.B. in Hotels, Kantinen), oder bei Gemeinschaftsnutzung
durch mehrere Haushalte, beträgt die Garantie 12 Monate ab Kaufdatum (Kaufbeleg ist
vorzulegen). Während den ersten 6 Monaten werden Mängel am Gerät unentgeltlich be-
seitigt, Voraussetzung ist, dass das Gerät ohne besonderen Aufwand für Reparaturen
zugänglich ist. In den weiteren 6 Monaten ist der Käufer verpflichtet nachzuweisen, dass
der Mangel bereits bei Lieferung bestand.
Durch die Inanspruchnahme der Garantie verlängert sich die Garantie weder für das Ge-
rät, noch für die neu eingebauten Teile.
Umfang der Mängelbeseitigung
Innerhalb der genannten Fristen beseitigen wir alle Mängel am Gerät, die nachweisbar
auf mangelhafte Ausführung oder Materialfehler zurückzuführen sind. Ausgewechselte
Teile gehen in unser Eigentum über.
Ausgeschlossen sind:
Normale Abnutzung, vorsätzliche oder fahrlässige Beschädigung, Schäden, die durch
Nichtbeachtung der Gebrauchsanweisung, unsachgemässe Aufstellung, bzw. Installati-
on oder durch Anschluss an falsche Netzspannung entstehen, Schäden, aufgrund von
chemischer, bzw. elektrothermischer Einwirkung oder durch sonstige anormale Umwelt-
bedingungen, Glas-, Lack- oder Emailleschäden und evtl. Farbunterschiede sowie de-
fekte Glühlampen. Ebenso sind Mängel am Gerät ausgeschlossen, wenn die aufgrund
von Transportschäden zurückzuführen sind. Wir erbringen auch dann keine Leistungen,
wenn - ohne unsere besondere, schriftliche Genehmigung - von nicht ermächtigten Per-
sonen am Exquisit - Gerät Arbeiten vorgenommen oder Teile fremder Herkunft verwen-
det wurden. Diese Einschränkung gilt nicht für mangelfreie, durch einen qualifizierten
Fachmann mit unseren Originalteilen, durchgeführte Arbeiten zur Anpassung des Gerä-
tes an die technischen Schutzvorschriften eines anderen EU-Landes.