Garantiebedingungen
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9 Garantiebedingungen
Allgemein
Als Käufer eines Exquisit – Gerätes stehen Ihnen die gesetzlichen
Gewährleistungen aus dem Kaufvertrag mit Ihrem Händler zu. Zusätzlich
räumen wir Ihnen eine Garantie zu den folgenden Bedingungen ein:
Leistungsdauer
Die Garantie läuft 24 Monate ab Kaufdatum (Kaufbeleg ist vorzulegen).
Während den ersten 6 Monaten werden Mängel am Gerät unentgeltlich beseitigt,
Voraussetzung ist, dass das Gerät ohne besonderen Aufwand für Reparaturen
zugänglich ist. In den weiteren 18 Monaten ist der Käufer verpflichtet
nachzuweisen, dass der Mangel bereits bei Lieferung bestand.
Bei gewerblicher Nutzung (z.B. in Hotels, Kantinen), oder bei
Gemeinschaftsnutzung durch mehrere Haushalte, beträgt die Garantie 12
Monate ab Kaufdatum (Kaufbeleg ist vorzulegen). Während den ersten 6
Monaten werden Mängel am Gerät unentgeltlich beseitigt, Voraussetzung ist,
dass das Gerät ohne besonderen Aufwand für Reparaturen zugänglich ist. In
den weiteren 6 Monaten ist der Käufer verpflichtet nachzuweisen, dass der
Mangel bereits bei Lieferung bestand.
Durch die Inanspruchnahme der Garantie verlängert sich die Garantie weder für
das Gerät, noch für die neu eingebauten Teile.
Umfang der Mängelbeseitigung
Innerhalb der genannten Fristen beseitigen wir alle Mängel am Gerät, die
nachweisbar auf mangelhafte Ausführung oder Materialfehler zurückzuführen
sind. Ausgewechselte Teile gehen in unser Eigentum über.
Ausgeschlossen sind:
Normale Abnutzung, vorsätzliche oder fahrlässige Beschädigung, Schäden, die
durch Nichtbeachtung der Gebrauchsanweisung, unsachgemäße Aufstellung,
bzw. Installation oder durch Anschluss an falsche Netzspannung entstehen,
Schäden, aufgrund von chemischer, bzw. elektrothermischer Einwirkung oder
durch sonstige anormale Umweltbedingungen, Glas-, Lack- oder Emaille
Schäden und evtl. Farbunterschiede sowie defekte Glühlampen. Ebenso sind
Mängel am Gerät ausgeschlossen, wenn die aufgrund von Transportschäden
zurückzuführen sind. Wir erbringen auch dann keine Leistungen, wenn – ohne
unsere besondere, schriftliche Genehmigung – von nicht ermächtigten Personen
am Exquisit - Gerät Arbeiten vorgenommen oder Teile fremder Herkunft
verwendet wurden.