9 Allgemeine
Garantiebedingungen
Als Käufer eines Exquisit –
Gerätes stehen Ihnen die
gesetzlichen Gewährleistungen
aus dem Kaufvertrag mit Ihrem
Händler zu. Zusätzlich räumen
wir Ihnen eine Garantie zu den
folgenden Bedingungen ein:
Leistungsdauer
Die Garantie läuft 24 Monate ab
Kaufdatum (Kaufbeleg ist
vorzulegen). Während den ersten
6 Monaten werden Mängel am
Gerät unentgeltlich beseitigt,
Voraussetzung ist, dass das
Gerät ohne besonderen Aufwand
für Reparaturen zugänglich ist. In
den weiteren 18 Monaten ist der
Käufer verpflichtet nachzuweisen,
dass der Mangel bereits bei
Lieferung bestand.
Bei gewerblicher Nutzung
(z.B. in Hotels, Kantinen), oder
bei Gemeinschaftsnutzung durch
mehrere Haushalte, beträgt die
Garantie 12 Monate ab
Kaufdatum (Kaufbeleg ist
vorzulegen). Während den ersten
6 Monaten werden Mängel am
Gerät unentgeltlich beseitigt,
Voraussetzung ist, dass das
Gerät ohne besonderen Aufwand
für Reparaturen zugänglich ist.
In den weiteren 6 Monaten ist
der Käufer verpflichtet
nachzuweisen, dass der Mangel
bereits bei Lieferung bestand.
Durch die Inanspruchnahme der
Garantie verlängert sich die
Garantie weder für das Gerät,
noch für die neu eingebauten
Teile.
Umfang der
Mängelbeseitigung
Innerhalb der genannten Fristen
beseitigen wir alle Mängel am
Gerät, die nachweisbar auf
mangelhafte Ausführung oder
Materialfehler zurückzuführen
sind. Ausgewechselte Teile gehen
in unser Eigentum über.
Ausgeschlossen sind:
Normale Abnutzung, vorsätzliche
oder fahrlässige Beschädigung,
Schäden, die durch
Nichtbeachtung der
Gebrauchsanweisung,
unsachgemässe Aufstellung, bzw.
Installation oder durch Anschluss
an falsche Netzspannung
entstehen, Schäden, aufgrund
von chemischer, bzw.
elektrothermischer Einwirkung
oder durch sonstige anormale
Umweltbedingungen, Glas-, Lack-
oder Emailleschäden und evtl.
Farbunterschiede sowie defekte
Glühlampen. Ebenso sind Mängel
am Gerät ausgeschlossen, wenn
die aufgrund von
Transportschäden zurückzuführen
sind. Wir erbringen auch dann
keine Leistungen, wenn – ohne
unsere besondere, schriftliche
Genehmigung – von nicht
ermächtigten Personen am
Exquisit - Gerät Arbeiten
vorgenommen oder Teile fremder
Herkunft verwendet wurden.
Diese Einschränkung gilt nicht für
mangelfreie, durch einen
qualifizierten Fachmann mit
unseren Originalteilen,
durchgeführte Arbeiten zur
Anpassung des Gerätes an die
technischen Schutzvorschriften
eines anderen EU-Landes.