6. Werden die Liefergegenstände exportiert, so beschränkt sich die
Gewährleistung innerhalb der Gewährleistungsfrist auf die Bereitstellung der
Ersatzteile unverpackt ab Werk. Verpackungskosten, Frachtkosten und
Arbeitsleistung gehen zu Lasten des Käufers. Wird vom Käufer für eine
Reparatur ein Techniker vom Werk oder einer anderen Servicestation
angefordert, so trägt die Kosten für Reisespesen und Arbeitsleistung der Käufer.
7. Für Handelsware, die nicht vom Verkäufer produziert wird, gelten die
gesetzlichen Bestimmungen.
Von der Garantie ausgenommen sind Verschleißteile wie:
⊗Pedalriemen
⊗Lenker-/Geländerschlauch
⊗Sattel
⊗Zugseil am ROW
⊗Zahnriemen
⊗Ketten
⊗Laufgurt
⊗Pedale
⊗Trittflächen
⊗Sicherungen
Werden die Wartungsvorschriften nicht beachtet, erlischt der Garantieanspruch!