36 Electrolux Garantie/Kundendienst
Deutschland
Der Endabnehmer dieses Gerätes (Ver-
braucher) hat bei einem Kauf dieses Gerätes
von einem Unternehmer (Händler) in
Deutschland im Rahmen der Vorschriften
über den Verbrauchsgüterkauf gesetzliche
Rechte, die durch diese Garantie nicht
eingeschränkt werden. Diese Garantie räumt
dem Verbraucher also zusätzliche Rechte ein.
Dies vorausgeschickt, leisten wir, Electrolux
Vertriebs GmbH, gegenüber dem
Verbraucher
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zu
den folgenden Bedingungen:
1 Mit dieser Garantie haften wir dafür, dass
dieses neu hergestellte Gerät zum
Zeitpunkt der Übergabe vom Händler an
den Verbraucher die in unserer
Produktbeschreibung für dieses Gerät
aufgeführten Eigenschaften aufweist. Ein
Mangel liegt nur dann vor, wenn der Wert
oder die Gebrauchstauglichkeit dieses
Gerätes erheblich gemindert ist. Zeigt
sich der Mangel nach Ablauf von sechs
(6) Monaten ab dem Übergabezeitpunkt,
so hat der Verbraucher nachzuweisen,
dass das Gerät bereits zum Übergabe-
zeitpunkt mangelhaft war. Nicht unter
diese Garantie fallen Schäden oder
Mängel aus nicht vorschriftsmäßiger
Handhabung sowie Nichtbeachtung der
Einbauvorschriften und Gebrauchs-
anweisungen.
2 Dieses Gerät fällt nur dann unter diese
Garantie, wenn es von einem Unter-
nehmer in einem der Mitgliedstaaten der
Europäischen Union gekauft wurde, es
bei Auftreten des Mangels in Deutschland
betrieben wird und Garantieleistungen
auch in Deutschland erbracht werden
können. Mängel müssen uns innerhalb
von zwei (2) Monaten nach Kenntnis
angezeigt werden.
3 Mängel dieses Gerätes werden wir
innerhalb angemessener Frist nach
Mitteilung des Mangels unentgeltlich
beseitigen; die zu diesem Zweck
erforderlichen Aufwendungen,
insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits-
und Materialkosten werden von uns
getragen. Über diese Nachbesserung
hinausgehende Ansprüche werden durch
diese Garantie dem Verbraucher nicht
eingeräumt.
4 Bei Großgeräten (stationär betriebene
Geräte) ist im Garantiefall
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die
nächstgelegene Kundendienststelle zu
benachrichtigen, von welcher Ort, Art und
Weise der Garantieleistungen festgelegt
werden. Nachbesserungsarbeiten
werden, soweit möglich, am
Aufstellungsort, sonst in unserer
Kundendienstwerkstatt durchgeführt.
5 Garantieleistungen bewirken weder eine
Verlängerung noch einen Neubeginn der
Garantiezeit für dieses Gerät;
ausgewechselte Teile gehen in unser
Eigentum über.
6 Mängelansprüche aus dieser Garantie
verjähren in zwei (2) Jahren ab dem
Zeitpunkt der Übergabe des Gerätes vom
Händler an den Verbraucher, der durch
Original-Kaufbeleg (Kassenzettel, Rech-
nung) zu belegen ist; wenn dieses Gerät
gewerblich oder - bei Waschgeräten und
Wäschetrocknern - in Gemeinschafts-
anlagen genutzt wird, beträgt die
Verjährungsfrist sechs (6) Monate.
Electrolux Vertriebs GmbH
Muggenhofer Straße 135
D-90429 Nürnberg
*EUR 0,09 / Minute (Deutsche Telekom Stand Jan. 2002)
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