28 electrolux garantiebedingungen
99/44/EG sowie den Bestimmungen des
Bürgerlichen Gesetzbuches. Die dem Kunden
aufgrund dieser Gesetze zustehenden Rechte
können durch die vorliegenden
Garantiebedingungen nicht geändert werden. Diese
Garantiebedingungen ziehen keine Einschränkung
der Garantieverpflichtungen des Verkäufers
gegenüber dem Endbenutzer nach sich. Die
Garantie für das Gerät erfolgt im Rahmen und unter
Beachtung folgender Bedingungen:
1. Bei Beachtung der in den Absätzen 2 bis 15
niedergelegten Bestimmungen beheben wir
kostenlos jeden Defekt, der während eines
Zeitraums von 24 Monaten ab dem Datum der
Übergabe des Geräts an den ersten Endkunden
auftritt. Diese Garantiebedingungen gelten
nicht im Falle einer Nutzung des Geräts zu
gewerblichen oder vergleichbaren Zwecken.
2. Die Garantieleistung zielt auf eine
Wiederherstellung des Gerätezustands vor dem
Auftreten des Defekts ab. Die defekten Bestandteile
werden ausgetauscht oder repariert. Kostenlos
ausgetauschte Bestandteile gehen in unser
Eigentum über.
3. Um schwereren Schäden vorzubeugen,
müssen wir über den Defekt unverzüglich in
Kenntnis gesetzt werden.
4. Bedingung für die Gewährung der
Garantieleistung ist, dass der Kunde die Kaufbelege
mit dem Kauf- und/oder Übergabedatum vorlegt.
5. Die Garantie greift nicht, wenn Schäden an
empfindlichen Bestandteilen, wie z.B. Glas
(Glaskeramik), Kunststoffen oder Gummi, auf
unsachgemäßen Gebrauch zurückzuführen sind.
6. Eine Inanspruchnahme der Garantie ist
nicht möglich bei kleinen Veränderungen ohne
Auswirkungen auf Gesamtwert und -stabilität
des Geräts.
7. Die Garantieverpflichtung erlischt, wenn der
Defekt auf eine der folgenden Ursachen
zurückzuführen ist:
– eine chemische oder elektrochemische
Reaktion infolge von Wassereinwirkung,
– allgemein anomale Umweltbedingungen,
– unsachgemäße Betriebsbedingungen,
– Kontakt mit aggressiven Substanzen.
8. Die Garantie erstreckt sich nicht auf außerhalb
unseres Verantwortungsbereichs auftretende
Transportschäden. Auch Schäden infolge
EUROPÄISCHE GARANTIE
Für dieses Gerät besteht in den unten
aufgeführten Ländern eine Garantie von
Electrolux für den Zeitraum, der in der
Gerätegarantie oder andernfalls gesetzlich
festgelegt ist. Wenn Sie aus einem dieser
Länder in ein anderes der unten aufgeführten
Länder ziehen, wird die Gerätegarantie unter
folgenden Voraussetzungen mit übertragen:
● Die Gerätegarantie beginnt an dem Datum,
an dem Sie das Gerät gekauft haben. Dies
wird durch ein gültiges Kaufdokument
bescheinigt, das von dem Verkäufer des
Gerätes ausgestellt wurde.
● Die Gerätegarantie gilt für denselben
Zeitraum und in demselben Ausmaß für
Arbeitszeit und Teile, wie sie für dieses
spezielle Modell oder diese spezielle
Gerätereihe in Ihrem neuen Aufenthaltsland
gelten.
● Die Gerätegarantie ist personengebunden,
d. h. sie gilt für den Erstkäufer des Geräts
und kann nicht auf einen anderen Benutzer
übertragen werden.
● Das Gerät wird in Übereinstimmung mit
der von Electrolux herausgegebenen
Anleitung installiert und verwendet und
wird nur im Privathaushalt eingesetzt, d. h.
nicht für gewerbliche Zwecke genutzt.
● Das Gerät wird in Übereinstimmung mit
allen relevanten Bestimmungen installiert,
die in Ihrem neuen Aufenthaltsland gelten.
Die Bestimmungen dieser europäischen
Garantie haben keinerlei Auswirkungen auf
die Rechte, die Ihnen gesetzlich zus
tehen.
BBeellggiieenn
Unsere Geräte werden mit größter Sorgfalt
hergestellt. Trotzdem kann es einmal zu einem
Defekt kommen. Unser Kundendienst übernimmt
auf Anfrage gerne die Reparatur, und zwar sowohl
während des Garantiezeitraums als auch danach.
So ist gewährleistet, dass ein Defekt nicht zu einer
Verkürzung der Lebensdauer des Geräts führt.
Die vorliegenden Garantiebedingungen beruhen
auf der Richtlinie der Europäischen Union