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In Italien muss bei Vorhandensein von Gasgeräten die Vereinbarkeit gemäß UNI 10683 und UNI 7129 überprüft
werden.
8.3. Hitzeschutz und Sicherheitsabstände
Alle an das Gerät angrenzenden Wandflächen des Gebäudes müssen vor Überhitzung geschützt werden.
Die erforderlichen Isolierungsmaßnahmen richten sich nach der Art der Oberflächen.
Das Gerät muss unter Einhaltung folgender Sicherheitsbedingungen installiert werden:
Mindestabstand zu brennbaren Materialien: siehe Leistungserklärung vor Ort
Bei Installation mit einer Holzwand oder anderen brennbaren Materialien muss das Abgasrohr ausreichend isoliert
werden
Bei Installation auf dem Boden aus brennbarem und/oder brennbarem Material oder mit unzureichender
Tragfähigkeit, ist es ratsam, das Produkt zur Lastverteilung auf einer Platte zu positionieren.
8.4. Schornsteinsystem (Rauchrohr, Schornstein und Schornsteinkopf)
Dieses Kapitel wurde entsprechend den europäischen Normen EN 13384, EN 1443, EN 1856, EN 1457 verfasst.
Der Installateur muss diese und alle anderen lokalen Vorschriften berücksichtigen.
Dieses Handbuch stellt in keiner Weise einen Ersatz für die geltenden Normen dar.
Das Gerät muss an eine geeignete Rauchabzugsanlage angeschlossen werden, die eine sichere Abführung der bei
der Brennstoff entstehenden Rauchgase gewährleistet.
Vor der Installation des Geräts muss der Installateur prüfen, ob der Schornstein geeignet ist.
8.5. Rauchrohr, Schornstein
Das Rauchrohr (Rohrabschnitt, der den Rauchabzugsstutzen des Feuerraums mit dem Anschluss des Schornsteins
verbindet) und der Schornstein müssen unter anderem allgemein folgende Voraussetzungen erfüllen:
Aufnahme der Abluft eines einzelnen Geräts (die Aufnahme der Abluft mehrerer Geräte zusammen ist nicht
zulässig); In einigen Ländern gibt es spezielle Vorschriften, es obliegt dem Installateur, die Einhaltung der lokalen
Vorschriften zu beurteilen.
Sie muss hauptsächlich vertikal ausgeführt werden
Es darf kein Abschnitt mit Gegengefälle vorhanden sein
Muss einen inneren Querschnitt, vorzugsweise kreisförmig und in jedem Fall mit einem Abstand zwischen den
Seiten von weniger als 1,5 haben
Muss auf dem Dach mit einem geeigneten Schornstein abschließen: direkte Ableitung an die Wand oder in
geschlossene Räume ist verboten, auch wenn sie zum Himmel hin offen sind
Muss aus feuerfesten Materialien hergestellt sein, Reaktionsklasse A1 gemäß UNI EN 13501 oder ähnlicher
nationaler Norm
Muss entsprechend zertifiziert sein, mit geeigneter Schornsteinplatte, wenn aus Metall
Den Querschnitt von Anfang an beibehalten oder nur direkt über dem Abluftauslass des Geräts und nicht entlang
des Schornsteins ändern
8.6. Rauchrohr
Zusätzlich zu den allgemeinen Anforderungen, die sowohl für das Rauchrohr als auch den Schornstein gelten,
muss/darf das Rauchrohr:
Nicht aus flexiblem Metallmaterial ausgeführt sein
isoliert werden, wenn es in ungeheizte Räume oder ins Freie geführt wird
Nicht durch Räume geführt werden, in denen Verbrennungswärmeerzeuger installiert sind oder die Brandgefahr
aufweisen oder nicht inspizierbar sind
Die Rückgewinnung des Rußes ermöglichen und inspizierbar sein
Generell höchstens 3 Kurven mit einem maximalen Winkel von 90° haben; die Bewertung obliegt dem Techniker,
der die Dimensionierung durchführt