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lenen Einsatzwerkzeuge oder Zubehöre kann
eine persönliche Verletzungsgefahr für Sie
bedeuten.
16. Reparaturen nur vom Elektrofachmann
– Reparaturen dürfen nur von einer
Elektrofachkraft ausgeführt werden, andernfalls
können Unfälle für den Betreiber entstehen.
17. Geräusch
– Bei Verwendung des Kompressors
Gehörschutz tragen.
18. Austausch der Anschlussleitung
– Wenn die Anschlussleitung beschädigt wird,
muss sie vom Hersteller oder einer Elektro-
fachkraft ersetzt werden, um Gefährdungen zu
vermeiden.
1.2 Sicherheitshinweise zum Arbeiten mit
Druckluft und Ausblaspistolen
Verdichter und Leitungen erreichen im Betrieb
hohe Temperaturen. Berührungen führen zu
Verbrennungen.
Die vom Verdichter angesaugten Gase oder
Dämpfe sind frei von Beimengungen zu halten,
die in dem Verdichter zu Bränden oder
Explosionen führen können.
Beim Lösen der Schlauchkupplung ist das
Kupplungsstück des Schlauches mit der Hand
festzuhalten, um Verletzungen durch den
zurückschnellenden Schlauch zu vermeiden.
Bei Arbeiten mit der Ausblaspistole Schutzbrille
tragen. Durch Fremdkörper und weggeblasene
Teile können leicht Verletzungen verursacht
werden.
Mit der Ausblaspistole keine Personen anblasen
oder Kleidung am Körper reinigen.
1.3 Sicherheitshinweise beim Farbspritzen
Keine Lacke oder Lösungsmittel mit einem
Flammpunkt von weniger als 55° C verarbeiten.
Lacke und Lösungsmittel nicht erwärmen.
Werden gesundheitsschädliche Flüssigkeiten
verarbeitet, sind zum Schutz Filtergeräte
(Gesichtsmasken) erforderlich. Beachten Sie
auch die von den Herstellern solcher Stoffe
gemachten Angaben über Schutzmaßnahmen.
Die auf den Umverpackungen der verarbeiteten
Materialien aufgebrachten Angaben und
Kennzeichnungen der Gefahrstoffverordnung
sind zu beachten. Gegebenenfalls sind
zusätzliche Schutzmaßnahmen zu treffen,
insbesondere geeignete Kleidung und Masken
zu tragen.
Während des Spritzvorgangs sowie im
Arbeitsraum darf nicht geraucht werden. Auch
Farbdämpfe sind leicht brennbar.
Feuerstellen, offenes Licht oder
funkenschlagende Maschinen dürfen nicht
vorhanden sein bzw. betrieben werden.
Speisen und Getränke nicht im Arbeitsraum
aufbewahren oder verzehren. Farbdämpfe sind
schädlich.
Der Arbeitsraum muss größer als 30 m
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sein und
es muss ausreichender Luftwechsel beim
Spritzen und Trocknen gewährleistet sein. Nicht
gegen den Wind spritzen. Grundsätzlich beim
Verspritzen von brennbaren bzw. gefährlichen
Spritzgütern die Bestimmungen der örtlichen
Polizeibehörde beachten.
In Verbindung mit dem PVC-Druckschlauch
keine Medien wie Testbenzin, Butylalkohol und
Methylenchlorid verarbeiten (verminderte
Lebensdauer).
1.4 Betrieb von Druckbehältern
Wer einen Druckbehälter betreibt, hat diesen in
einem ordnungsgemäßen Zustand zu erhalten,
ordnungsgemäß zu betreiben, zu überwachen,
notwendige Instandhaltungs- und
Instandsetzungsarbeiten unverzüglich
vorzunehmen und die den Umständen nach
erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen zu treffen.
Die Aufsichtsbehörde kann im Einzelfall
erforderliche Überwachungsmaßnahmen
anordnen.
Ein Druckbehälter darf nicht betrieben werden,
wenn er Mängel aufweist, durch die Beschäftigte
oder Dritte gefährdet werden.
Der Druckbehälter ist regelmäßig auf Beschädig-
ungen, wie z. B. Rost zu kontrollieren. Stellen
Sie Beschädigungen fest, so wenden Sie sich
bitte an die Kundendienstwerkstatt.
Bewahren Sie die Sicherheitshinweise gut auf.